1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung v.
23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ für das Grundstück Seeberg 6, bestehend
aus:
- Teil A: Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
als Satzung.
2.
Die Begründung i.d.F. vom 31.05.2010 wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
1) Kennzeichnung Geltungsbereich 1.
Änderung KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“
2) Teil A - Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
3)
Begründung
An der Aussprache zur DS-Nr. 080/10 beteiligen sich:
Es findet keine
Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 080/10:
Die DS-Nr.
080/10 wird einstimmig beschlossen.