Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ für das Grundstück Seeberg 6, bestehend aus:

     - Teil A: Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

     als Satzung.

 

2. Die Begründung i.d.F. vom 31.05.2010 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.   


Anlagen

1) Kennzeichnung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“

2) Teil A - Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3) Begründung 

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 080/10 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 080/10:

Die DS-Nr. 080/10 wird einstimmig beschlossen.