Frau Schwarzkopf fragt an, ob die Verwaltung folgende Recherche bezüglich des Schwimmunterrichts prüfen und ggf. bestätigen kann:

Die Ausbildung für Sportlehrer in Brandenburg unterscheidet sich von der Ausbildung für Sportlehrer in Berlin. Lehrer, die während des Schwimmunterrichts in der Schwimmhalle bleiben, bekommen im Gegenzug eine Unterrichtsstunde als Aufsichtsstunde gutgeschrieben bekommen.

Weiterhin sollten dann die Eltern darüber informiert werden, um künftig Missverständnisse zu verhindern.

 

Frau Konrad erläutert, dass die Verwaltung als Schulträger für die Ausbildung der Lehrer nicht zuständig ist.

 

Frau Heilmann ergänzt, dass nach der Verwaltungsvorschrift Fürsorge- und Aufsichtspflicht der die Klasse zum Schwimmunterricht begleitende Lehrer während des Schwimmunterrichts nicht von seiner Aufsichtspflicht befreit sei.