Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.             Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird der Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“ zur Kenntnis genommen und einer Weitergabe zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. Straßenbaulastträger) sowie der Öffentlichkeit zugestimmt.

 

2.             Die im Abschnitt 9.4.1 des Entwurfsdokumentes vertieft untersuchten Lärmminderungsmaßnahmen an der Bundesautobahn A 115 sind durch die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 338/07 beschlossene, zusätzliche, also über die Pflichtaufgaben hinausgehende freiwillige Untersuchungen. Bei der Öffentlichkeitsmitwirkung und Trägerbeteiligung sind Äußerungen dazu explizit abzufordern.

 


Anlagen

o        Entwurf „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 2. Stufe“, Stand: Mai 2010

      GV-Beschluss „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 1. Stufe“ vom

      10.07.08 (DS-Nr. 145-1/08)

o        GV-Antrag „Lärmschutztechnisches Gutachten wegen des Lärms von der Bundesautobahn A 115“ vom 13.03.08 (DS-Nr. 338/07)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 077/10 beteiligt sich:

Herr Lippoldt

 

 

Änderungsantrag der FDP-Fraktion – Das Kapitel 9.4 „Vertieft untersuchte Maßnahmen“ wird aus dem Konzept des Lärmaktionsplanes herausgenommen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 077/10 beteiligen sich:

Herr Musiol 2x

Herr Dr. Klocksin

Herr Tauscher

Herr Lippoldt

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 077/10:

Die DS-Nr. 077/10 wird mehrheitlich beschlossen.