Sitzung: 25.08.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 091/10
Herr Dehne informiert:
Kernstück der neuen Straßenreinigungssatzung ist die Erweiterung der Kategorie
I des Straßenverzeichnisses, d. h., es sollen mehr Straßen wintergewartet
werden, als bisher. Dieser Wunsch war so zu vernehmen. Wir haben uns gedacht,
dass es wichtig sei, noch Anliegersammelstraßen mit zu behandeln. Ob dadurch
nun eine große Entlastung kommt, könne man nicht sagen, denn es sei zu
bedenken, dass dann die Anlieger nicht mehr in den Anliegerstraßen parken,
sondern dort parken, wo geräumt wird. Es ist eine schwierige Sache und stellt
anheim, entweder es so zu belassen wie es ist oder aber die Straßen, die wir
uns hier rausgesucht haben und die, wenn Sie auf die Zeichnung gucken, auch
einen Sinn machen, dass wir diese mit rein nehmen und winterwarten. Der Bauhof
ist leistungsfähig, um die Arbeiten termingereicht durchzuführen und die
Räumstrecke ist mit dem Bauhof abgesprochen worden und so akzeptiert.
Herr Lippoldt zu
Protokoll: Halteverbotsschilder müssen 72 Stunden vor
Inkrafttreten aufgestellt werden, sonst gelten sie nicht; d. h. Sie müssten 3
Tage vorher wissen, ob es schneit und dann die Halteverbotsschilder aufstellen,
das wird nicht funktionieren. Diese neue Reinigungssatzung hat aber auch eine
ganze Reihe anderer Schwachstellen, auf die ich jetzt im Einzelnen, auch zu
Protokoll, eingehe. Es geht in der Tat nicht nur um den Winterdienst, sondern
mit einem Federstrich haben Sie auch die ganze Reinigung der Grünanlagen
gestrichen ohne ein Wort der Begründung. Sie haben mit einem Federstrich in
Absatz 3 von § 1 das gesamte straßenbe-gleitende Grün gestrichen, das nicht
mehr gereinigt und vom Laub befreit wird. Sie haben neu eingefügt, sicherlich
eine gute Lösung, die Hammergrundstücke, dass sich jetzt dort die Anwohner
einigen müssen, ob alle drei oder alle zwei die Lasten der Schneeräumung
tragen, aber Sie muten hier Wohnanliegern zu, dass sie die Hydranten und
Entwässerungsanlagen freihalten, nein Hydranten, sind das die
Wasserabsperrhähne für die Grundstücke.
Herr Dehne:
Nein, für die Feuerwehr die Wasserentnahmestellen.
Herr Lippoldt weiter zu
Protokoll: Es handelt sich dabei nicht um die
Wasserabsperrhähne, die bei einer Havarie abgesperrt werden vom THW oder vom
Bauhof, die aber dann meistens auch den Anwohnern auf der anderen Straßenseiten
gehören, weil ja die Medien in Kleinmachnow oftmals nur auf einer Straßenseite
liegen und die andere Straßenseite dann dort angebunden ist. Wenn das damit
verbunden wäre. Dann ließe sich das schon aus Haftungsgründen nicht
rechtfertigen, dass der Anlieger auf der linken Seite die Wassereinläufe oder
die Wasserabsperrhähne vom Anlieger auf der rechten Seite pflegt.
Herr Dehne:
Es geht nur um Hydranten.
Herr Lippoldt weiter zu
Protokoll: Nur um Hydranten, okay. Ja, das Grün auf jeden
Fall und den vierten Punkt, den ich habe: Hat man darüber nachgedacht, den
Winterdienst in ganz Kleinmachnow einzuführen? Denn das, was jetzt als
Ergänzung gekommen ist, unabhängig davon, dass das mit den Anwohnern in unserem
Ort noch nicht besprochen ist und es oftmals Vorbehalte gibt. Ich habe es nach
der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung, als Sie einige Straßen
ergänzt haben, miterlebt, dass man geschimpft hat, jetzt im Winterdienst zu
sein, obwohl man den nicht wollte. Ich kenne viele andere, die möchten in den
Winterdienst und sind auch jetzt wieder nicht erfasst, dass man mal deutlich
macht, was es für die Gemeinde und die Bürger in Form der Umlage ausmachen
würde, wenn ganz Kleinmachnow in den Winterdienst einbezogen werden würde.
Dieser Vorschlag hat ja eine Geschichte und das ist der Dringlichkeitsantrag
der Fraktionen aus dem Jahre 2008, den Winterdienst in Kleinmachnow auf der
Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsrechnung mit einem neuen Konzept
vorzustellen und das reicht mir vor diesem Hintergrund nicht aus, das man jetzt
einige Straßen zusätzlich aufnimmt und viele andere außen vorlässt. Denn die
Problematik, die wir hatten in den Wintern mit Eis und Schnee war, dass die
Menschen in den Wohngebieten, ältere Menschen, Menschen mit Rolllator, junge
Menschen überhaupt nicht mehr über die Straße kamen, noch nicht mal mehr an den
Kreuzungen und Einmündungen. Da hätte man manchmal auf allen Vieren kriechen
können. Der Dringlichkeitsantrag seinerzeit, der einstimmig beschlossen worden
ist im Jahr 2008 vor dem Winter, hieß ja, dass ein Konzept vorgelegt wird, wie
diese Situation künftig gemeistert werden kann. Mit dem Budget, das Sie
inzwischen bekommen haben, mag das sicherlich eine Hilfslösung sein, aber ich
denke es wäre besser, man prüft für eine solche Satzung als Alternative, ob
eine Reinigung, ein Winterdienst auf allen Straßen Kleinmachnows machbar ist,
technisch durchführbar und finanziell tragbar, wenn man kalkuliert, was Sie
vorgeschlagen haben, müsste das eigentlich für jeden Haushalt eine erträgliche
Größenordnung darstellen. Und dann hätten wir die Probleme, die wir jetzt im
letzten Winter hatten, hoffentlich ausgeräumt.
Herr Dehne:
Wir können nicht ganz Kleinmachnow schneefrei machen, das ist technisch nicht
möglich, es ist nicht bezahlbar, es ist absurd. Wir haben die
Anliegersammelstraßen vorgenommen, damit der Verkehr schneller abfließen kann.
Das straßenbegleitende Grün zu pflegen ist Aufgabe der Gemeinde und nicht der
Anlieger und deshalb ist es weggefallen.
Herr Lippoldt:
Beantragt, die Grünanlagen und das straßenbegleitende Grün wieder aufzunehmen.
Der UVO-Ausschuss
empfiehlt folgende Maßgabe:
Die Neufassung der
Straßenreinigungssatzung in § 1 Absatz (1) und Absatz (3) so zu belassen wie in
der zurzeit gültigen Fassung bezüglich Grünanlagen (§ 1 Absatz 1) und
straßenbegleitendes Grün (§ 1 Absatz 3 erster Absatz).
Abstimmung der Maßgabe: 5 Zustimmungen
= einstimmig empfohlen
Abstimmung der DS-Nr. 091/10 mit Maßgabe =
3 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen =
mehrstimmig empfohlen
An der Diskussion beteiligten sich:
Herr Tauscher, Herr
Grützmann, Herr Bittroff, Herr Lippoldt, Frau Sahlmann