Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Dehne informiert: Kernstück der neuen Straßenreinigungssatzung ist die Erweiterung der Kategorie I des Straßenverzeichnisses, d. h., es sollen mehr Straßen wintergewartet werden, als bisher. Dieser Wunsch war so zu vernehmen. Wir haben uns gedacht, dass es wichtig sei, noch Anliegersammelstraßen mit zu behandeln. Ob dadurch nun eine große Entlastung kommt, könne man nicht sagen, denn es sei zu bedenken, dass dann die Anlieger nicht mehr in den Anliegerstraßen parken, sondern dort parken, wo geräumt wird. Es ist eine schwierige Sache und stellt anheim, entweder es so zu belassen wie es ist oder aber die Straßen, die wir uns hier rausgesucht haben und die, wenn Sie auf die Zeichnung gucken, auch einen Sinn machen, dass wir diese mit rein nehmen und winterwarten. Der Bauhof ist leistungsfähig, um die Arbeiten termingereicht durchzuführen und die Räumstrecke ist mit dem Bauhof abgesprochen worden und so akzeptiert.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll: Halteverbotsschilder müssen 72 Stunden vor Inkrafttreten aufgestellt werden, sonst gelten sie nicht; d. h. Sie müssten 3 Tage vorher wissen, ob es schneit und dann die Halteverbotsschilder aufstellen, das wird nicht funktionieren. Diese neue Reinigungssatzung hat aber auch eine ganze Reihe anderer Schwachstellen, auf die ich jetzt im Einzelnen, auch zu Protokoll, eingehe. Es geht in der Tat nicht nur um den Winterdienst, sondern mit einem Federstrich haben Sie auch die ganze Reinigung der Grünanlagen gestrichen ohne ein Wort der Begründung. Sie haben mit einem Federstrich in Absatz 3 von § 1 das gesamte straßenbe-gleitende Grün gestrichen, das nicht mehr gereinigt und vom Laub befreit wird. Sie haben neu eingefügt, sicherlich eine gute Lösung, die Hammergrundstücke, dass sich jetzt dort die Anwohner einigen müssen, ob alle drei oder alle zwei die Lasten der Schneeräumung tragen, aber Sie muten hier Wohnanliegern zu, dass sie die Hydranten und Entwässerungsanlagen freihalten, nein Hydranten, sind das die Wasserabsperrhähne für die Grundstücke.

 

Herr Dehne: Nein, für die Feuerwehr die Wasserentnahmestellen.

 

Herr Lippoldt weiter zu Protokoll: Es handelt sich dabei nicht um die Wasserabsperrhähne, die bei einer Havarie abgesperrt werden vom THW oder vom Bauhof, die aber dann meistens auch den Anwohnern auf der anderen Straßenseiten gehören, weil ja die Medien in Kleinmachnow oftmals nur auf einer Straßenseite liegen und die andere Straßenseite dann dort angebunden ist. Wenn das damit verbunden wäre. Dann ließe sich das schon aus Haftungsgründen nicht rechtfertigen, dass der Anlieger auf der linken Seite die Wassereinläufe oder die Wasserabsperrhähne vom Anlieger auf der rechten Seite pflegt.

 

Herr Dehne: Es geht nur um Hydranten.

 

Herr Lippoldt weiter zu Protokoll: Nur um Hydranten, okay. Ja, das Grün auf jeden Fall und den vierten Punkt, den ich habe: Hat man darüber nachgedacht, den Winterdienst in ganz Kleinmachnow einzuführen? Denn das, was jetzt als Ergänzung gekommen ist, unabhängig davon, dass das mit den Anwohnern in unserem Ort noch nicht besprochen ist und es oftmals Vorbehalte gibt. Ich habe es nach der letzten Änderung der Straßenreinigungssatzung, als Sie einige Straßen ergänzt haben, miterlebt, dass man geschimpft hat, jetzt im Winterdienst zu sein, obwohl man den nicht wollte. Ich kenne viele andere, die möchten in den Winterdienst und sind auch jetzt wieder nicht erfasst, dass man mal deutlich macht, was es für die Gemeinde und die Bürger in Form der Umlage ausmachen würde, wenn ganz Kleinmachnow in den Winterdienst einbezogen werden würde. Dieser Vorschlag hat ja eine Geschichte und das ist der Dringlichkeitsantrag der Fraktionen aus dem Jahre 2008, den Winterdienst in Kleinmachnow auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsrechnung mit einem neuen Konzept vorzustellen und das reicht mir vor diesem Hintergrund nicht aus, das man jetzt einige Straßen zusätzlich aufnimmt und viele andere außen vorlässt. Denn die Problematik, die wir hatten in den Wintern mit Eis und Schnee war, dass die Menschen in den Wohngebieten, ältere Menschen, Menschen mit Rolllator, junge Menschen überhaupt nicht mehr über die Straße kamen, noch nicht mal mehr an den Kreuzungen und Einmündungen. Da hätte man manchmal auf allen Vieren kriechen können. Der Dringlichkeitsantrag seinerzeit, der einstimmig beschlossen worden ist im Jahr 2008 vor dem Winter, hieß ja, dass ein Konzept vorgelegt wird, wie diese Situation künftig gemeistert werden kann. Mit dem Budget, das Sie inzwischen bekommen haben, mag das sicherlich eine Hilfslösung sein, aber ich denke es wäre besser, man prüft für eine solche Satzung als Alternative, ob eine Reinigung, ein Winterdienst auf allen Straßen Kleinmachnows machbar ist, technisch durchführbar und finanziell tragbar, wenn man kalkuliert, was Sie vorgeschlagen haben, müsste das eigentlich für jeden Haushalt eine erträgliche Größenordnung darstellen. Und dann hätten wir die Probleme, die wir jetzt im letzten Winter hatten, hoffentlich ausgeräumt.

 

Herr Dehne: Wir können nicht ganz Kleinmachnow schneefrei machen, das ist technisch nicht möglich, es ist nicht bezahlbar, es ist absurd. Wir haben die Anliegersammelstraßen vorgenommen, damit der Verkehr schneller abfließen kann. Das straßenbegleitende Grün zu pflegen ist Aufgabe der Gemeinde und nicht der Anlieger und deshalb ist es weggefallen.

 

Herr Lippoldt: Beantragt, die Grünanlagen und das straßenbegleitende Grün wieder aufzunehmen.

 

Der UVO-Ausschuss empfiehlt folgende Maßgabe:

 

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung in § 1 Absatz (1) und Absatz (3) so zu belassen wie in der zurzeit gültigen Fassung bezüglich Grünanlagen (§ 1 Absatz 1) und straßenbegleitendes Grün (§ 1 Absatz 3 erster Absatz).

 

Abstimmung der Maßgabe: 5 Zustimmungen = einstimmig empfohlen

Abstimmung der DS-Nr. 091/10 mit Maßgabe = 3 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen,                         2 Enthaltungen = mehrstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Tauscher, Herr Grützmann, Herr Bittroff, Herr Lippoldt, Frau Sahlmann