Frau Feser teilt mit, dass der Pachtvertrag im Januar 2014 gekündigt und mit der Erbengemeinschaft im April 2014 ein neuer Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2016 geschlossen wurde. Seit diesem Zeitpunkt steht Herr Grubert mit dem Eigentümer in Kontakt. Der Eigentümer, Herr Werner, möchte, dass das Objekt im B-Planverfahren für Wohnzwecke nutzbar wird. In der GV wurde der B-Planänderung nicht zugestimmt.

 

Herr Grubert beabsichtigt den Eigentümer unter Fristsetzung bis zum 21.10.2015 zur Unterzeichnung des Vertrages aufzufordern.

 

Sollte der Eigentümer dem Angebot nicht zustimmen, hat der KITA-Verbund eine Kündigungsfrist zum 31.07.2016 und erhebliche Rückbaumaßnahmen. Am 01.06.2016, spätestens jedoch zum 01.07.2016 müssten 47 Kinder und die Er-zieherinnen ausziehen.

 

Frau Feser bittet die Ausschussmitglieder um Hilfe, damit die Einrichtung weiter erhalten bleibt.

 

Frau Heilmann reicht eine Anfrage zur nächsten GV ein.