Sitzung: 26.08.2010 Finanzausschuss
Der Kämmerer, Herr Ecker,
erläutert, dass die Nachbargemeinden Teltow und Stahnsdorf eine höhere
Grundsteuer erheben als Kleinmachnow.
Kleinmachnow könnte
seinen Hebesatz von 300 % dem Hebesatz von Teltow angleichen. Dieser beträgt
400 %.
Des Weiteren erläutert
Herr Ecker an Hand von Beispielen, wie sich eine mögliche Erhöhung finanziell
auswirken würde:
- Beispiel 1
Bebautes Grundstück (ca. 600 m²) in der
„Sommerfeldsiedlung“ + 63,81 € / Jahr
- Beispiel 2
Bebautes Grundstück (ca. 300 m²) „Stolper
Weg-Siedlung“ + 59,72 € / Jahr
- Beispiel 3
Bebautes Grundstück (ca. 800 m²) Neubau
„südwestlich Buschgrabensee“ + 130,88 € / Jahr
- Beispiel 4
Bebautes Grundstück (ca. 1.500 m²)
„Villenviertel“ + 116,16 € / Jahr
Durch die Erhöhung der
Grundsteuer auf 400 % könnten Mehreinnahmen von ca. 600.000 € für die Gemeinde
erzielt werden.
Herr Tauscher hat zu
diesem Zusammenhang folgende Nachfrage:
Gibt es irgendeine Beziehung
zwischen dem ermittelten Grundstückswert des Gutachterausschusses und der
Grundsteuerfestlegung in den letzten Jahren? Gibt es dafür eine gesetzliche
Vorgabe die berücksichtigt werden muss?
Dem Bürgermeister ist
diesbezüglich nichts bekannt.
Herr von Wnuk-Lipinski
macht den Vorschlag, eine Erhöhung auf 374 %, dies ist der „gewichtete Steuersatz“
und nicht auf 400 % vorzunehmen.
Er fragt sich auch, wo
die Mehreinahmen hingehen sollen.
Herr Warnick berichtet,
dass er sich im Vorfeld zu dieser Sitzung mit einigen Bürgern zu einer
möglichen Erhöhung unterhalten hat. Sie zeigten wenig Verständnis für eine
Erhöhung. Sie merkten kritisch an, dass die Gewerbesteuer kürzlich gesenkt
wurde und nun solle die Grundsteuer erhöht werden.
Herr Warnick schlägt,
eine Erhöhung auf maximal 370 % vor.
Frau Vogdt macht
deutlich, dass erst der Haushaltsplan 2011 betrachtet werden sollte, um dort mögliche Einsparungen vorzunehmen. Auf
keinen Fall sollte der erste Weg lauten: Erhöhung der Grundsteuer.
Herr Templin schließt
sich den vorher geäußerten Argumenten im Wesentlichen an. Er ist der Meinung, dass eine Erhöhung der
Grundsteuer nur erfolgen sollte, wenn im Gegenzug die Gewerbesteuer wieder
erhöht wird. Eine Erhöhung der Grundsteuer auf 400 % ist so nicht zu
rechtfertigen.
Herr Christall macht
deutlich, dass es hierbei um eine regionale Anpassung geht. Die drei Kommunen
wollen enger zusammenarbeiten und sich mehr angleichen. Deswegen wäre er für
die vorgeschlagene Erhöhung.
Herr Tauscher merkt an,
dass eine Erhöhung der Grundsteuer in einem Schritt durchaus möglich ist. Eine
weitere Möglichkeit wäre aber auch, diese schrittweise anzupassen.
Frau Vogdt wünscht eine
Übersicht, welche Auswirkung dies auf die Quadratmieten bei der gewog haben
würde.
Der Bürgermeister, Herr
Grubert, macht auf folgende Argumente aufmerksam:
Die Grundsteuer ist eine
Steuer, die die Gemeinde unabhängig von anderen Einflüssen einnehmen kann. Dies
ist eine der wenigen feststehenden Steuern.
Eine Erhöhung der
Grundsteuer ist seit 1990 zu keinem einzigen Zeitpunkt erfolgt. Kleinmachnow
als Ort mit sehr hohen Ausgaben im Infrastrukturbereich, habe den geringsten
Grundsteuerhebesatz der gesamten Region und liegt sogar auf dem letzten Platz
im Land Brandenburg.
Herr Grubert hält eine
Anpassung, der mindestens dem Durchschnitt im Land Brandenburg entspricht, für
durchaus vertretbar.
Herr Tauscher fragt nach,
wie nun die weitere Vorgehensweise ist.
Herr Grubert teilt mit,
dass er diese Diskussion vorrangig als Meinungsbildung gesehen hat, um das
eventuelle weitere Vorgehen in dieser Frage daraus abzuleiten.