Der Kämmerer, Herr Ecker, erläutert, dass die Nachbargemeinden Teltow und Stahnsdorf eine höhere Grundsteuer erheben als Kleinmachnow.

Kleinmachnow könnte seinen Hebesatz von 300 % dem Hebesatz von Teltow angleichen. Dieser beträgt 400 %.

 

Des Weiteren erläutert Herr Ecker an Hand von Beispielen, wie sich eine mögliche Erhöhung finanziell auswirken würde:

- Beispiel 1

  Bebautes Grundstück (ca. 600 m²) in der „Sommerfeldsiedlung“ + 63,81 € / Jahr

- Beispiel 2

  Bebautes Grundstück (ca. 300 m²) „Stolper Weg-Siedlung“  + 59,72 € / Jahr

- Beispiel 3 

  Bebautes Grundstück (ca. 800 m²) Neubau „südwestlich Buschgrabensee“ + 130,88 € / Jahr

- Beispiel 4

  Bebautes Grundstück (ca. 1.500 m²) „Villenviertel“ + 116,16 € / Jahr 

 

Durch die Erhöhung der Grundsteuer auf 400 % könnten Mehreinnahmen von ca. 600.000 € für die Gemeinde erzielt werden.

 

Herr Tauscher hat zu diesem Zusammenhang folgende Nachfrage:

Gibt es irgendeine Beziehung zwischen dem ermittelten Grundstückswert des Gutachterausschusses und der Grundsteuerfestlegung in den letzten Jahren? Gibt es dafür eine gesetzliche Vorgabe die berücksichtigt werden muss?

Dem Bürgermeister ist diesbezüglich nichts bekannt.

Herr von Wnuk-Lipinski macht den Vorschlag, eine Erhöhung auf 374 %, dies ist der „gewichtete Steuersatz“ und nicht auf 400 % vorzunehmen.

Er fragt sich auch, wo die Mehreinahmen hingehen sollen.

Herr Warnick berichtet, dass er sich im Vorfeld zu dieser Sitzung mit einigen Bürgern zu einer möglichen Erhöhung unterhalten hat. Sie zeigten wenig Verständnis für eine Erhöhung. Sie merkten kritisch an, dass die Gewerbesteuer kürzlich gesenkt wurde und nun solle die Grundsteuer erhöht werden.

Herr Warnick schlägt, eine Erhöhung auf maximal 370 % vor.

Frau Vogdt macht deutlich, dass erst der Haushaltsplan 2011 betrachtet werden sollte, um  dort mögliche Einsparungen vorzunehmen. Auf keinen Fall sollte der erste Weg lauten: Erhöhung der Grundsteuer.

Herr Templin schließt sich den vorher geäußerten Argumenten im Wesentlichen an. Er  ist der Meinung, dass eine Erhöhung der Grundsteuer nur erfolgen sollte, wenn im Gegenzug die Gewerbesteuer wieder erhöht wird. Eine Erhöhung der Grundsteuer auf 400 % ist so nicht zu rechtfertigen.

Herr Christall macht deutlich, dass es hierbei um eine regionale Anpassung geht. Die drei Kommunen wollen enger zusammenarbeiten und sich mehr angleichen. Deswegen wäre er für die vorgeschlagene Erhöhung.

Herr Tauscher merkt an, dass eine Erhöhung der Grundsteuer in einem Schritt durchaus möglich ist. Eine weitere Möglichkeit wäre aber auch, diese schrittweise anzupassen.

Frau Vogdt wünscht eine Übersicht, welche Auswirkung dies auf die Quadratmieten bei der gewog haben würde. 

Der Bürgermeister, Herr Grubert, macht auf folgende Argumente aufmerksam:

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die die Gemeinde unabhängig von anderen Einflüssen einnehmen kann. Dies ist eine der wenigen feststehenden Steuern.

Eine Erhöhung der Grundsteuer ist seit 1990 zu keinem einzigen Zeitpunkt erfolgt. Kleinmachnow als Ort mit sehr hohen Ausgaben im Infrastrukturbereich, habe den geringsten Grundsteuerhebesatz der gesamten Region und liegt sogar auf dem letzten Platz im Land Brandenburg.

Herr Grubert hält eine Anpassung, der mindestens dem Durchschnitt im Land Brandenburg entspricht, für durchaus vertretbar.

Herr Tauscher fragt nach, wie nun die weitere Vorgehensweise ist.

Herr Grubert teilt mit, dass er diese Diskussion vorrangig als Meinungsbildung gesehen hat, um das eventuelle weitere Vorgehen in dieser Frage daraus abzuleiten.