Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkauf der 2 Teilflächen von jeweils ca. 425 m² aus dem Grundstück Flur 5 Flurstück 148/5 an die Eigentümer von Schleusenweg 54a und 54b wird genehmigt.

 

Als Basisjahr für die Bodenwertberechnung wird das Jahr 2006 entspr. § 19 SachenRBerG zu Grunde gelegt.

Die Kaufpreise betragen damit jeweils 38.794,00 EUR.

 

Die Ankaufsflächen sind mit den jeweiligen Eigenheimgrundstücken zu vereinigen.

 

Die Kosten der Verfahren sind zu teilen. Die Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss der Kaufverträge nach dem SachenRBerG beauftragt. 

 

 

Anlagen:

Flurkartenauszug

Auszug aus dem B-Plan

 


Der Kämmerer, Herr Ecker, gibt eine kurze Erläuterung zu dieser Drucksache.

Er merkt an, dass dieses Vorhaben die Verwaltung schon einige Jahre beschäftigt.

Herr Burkardt macht deutlich, dass die CDU-Fraktion dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen wird. Er bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses, rechtlich belastbar darzustellen, weshalb beim Hinzuerwerb der jeweiligen Grundstücksfläche das Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) anzuwenden ist und wie der Kaufpreis begründet wird.

Herr Ecker führt aus, dass es für diese beiden Grundstücke eine Nutzungsurkunde aus DDR-Zeit gibt. Beide Grundstücke sind mit Bauwerken bebaut, sodass das SachenRBerG hier anzuwenden ist.

Herr Tauscher teilt mit, dass er zu diesem Thema Fotos zur Ansicht dabei hat.

Weiterhin merkt er an, wenn seinerzeit Entscheidungen sanktioniert wurden, die Garage so breit zu bauen, dass die Schluppe eingeschränkt wird, kann er dem nachträglich nicht zustimmen.  

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 113/10 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 113/10 erfolgt mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und  1 Enthaltung.