Sitzung: 26.08.2010 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 133/10
Beschlussvorschlag:
Der
Verkauf des Grundstücks Wendemarken 120, Flur 8 Flurstück 708 an die Eigentümer
des aufstehenden Einfamilienhauses, eingetragen im Gebäudegrundbuch von
Kleinmachnow Blatt 5175 wird genehmigt.
Der
Kaufpreis bemisst sich nach dem Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausübung des
Wahlrechtes per 01.01.2010 und beträgt 57.600,00 EUR.
Der
Eintragung einer Grundschuld ausschließlich zum Zwecke der
Kaufpreisfinanzierung wird zugestimmt.
Die
Kosten des Verfahrens sind zu teilen. Die Grunderwerbsteuer und die Kosten der
Grundschuldbestellung tragen die Erwerber.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages nach dem
SachenRBerG beauftragt.
Anlage:
Flurkartenauszug
Ø Herr Burkardt verläst um 19:10 Uhr die Sitzung.
Somit sind nur noch 6
Gemeindevertreter anwesend.
Herr
Harmsen hat eine Nachfrage zur Seite 2. Dort wird ein Betrag von 57.600,00 € im
Finanzhaushalt ausgewiesen. In der Problembeschreibung heißt es, dass der
Veräußerungserlös an den Entschädigungsfonds abzuführen ist. Wie ist dies zu
interpretieren?
Dazu
erklärt der Kämmerer: Der Erlös muss im Haushalt erst einmal in voller Höhe
eingestellt werden, auch dann, wenn beispielsweise nach einem Monat, wieder
ausgezahlt wird. Dazu muss dieser Erlös natürlich auch wieder als Auszahlung
geplant werden.
Herr Warnick stellt die
Drucksache DS-Nr.: 133/10 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 133/10 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.