Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkauf des Grundstücks Wendemarken 120, Flur 8 Flurstück 708 an die Eigentümer des aufstehenden Einfamilienhauses, eingetragen im Gebäudegrundbuch von Kleinmachnow Blatt 5175 wird genehmigt.

Der Kaufpreis bemisst sich nach dem Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes per 01.01.2010 und beträgt 57.600,00 EUR.

Der Eintragung einer Grundschuld ausschließlich zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung wird zugestimmt.

Die Kosten des Verfahrens sind zu teilen. Die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Grundschuldbestellung tragen die Erwerber.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages nach dem SachenRBerG beauftragt.

 

 

Anlage:

Flurkartenauszug

 


Ø     Herr Burkardt verläst um 19:10 Uhr die Sitzung.

     Somit sind nur noch 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Herr Harmsen hat eine Nachfrage zur Seite 2. Dort wird ein Betrag von 57.600,00 € im Finanzhaushalt ausgewiesen. In der Problembeschreibung heißt es, dass der Veräußerungserlös an den Entschädigungsfonds abzuführen ist. Wie ist dies zu interpretieren?

Dazu erklärt der Kämmerer: Der Erlös muss im Haushalt erst einmal in voller Höhe eingestellt werden, auch dann, wenn beispielsweise nach einem Monat, wieder ausgezahlt wird. Dazu muss dieser Erlös natürlich auch wieder als Auszahlung geplant werden. 

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 133/10 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 133/10 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.