Die Bau-Informations-Nr. BA 12/10 wurde mit den Sitzungsunterlagen verteilt.

Kurze Zusammenfassung von Frau Neidel.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll:

Nach der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist eine Verkehrszählung vor Einrichtung einer Fahrradstraße nicht mehr notwendig. Diese Vorschrift ist gestrichen worden zum 1. September. Es kommt nur darauf an, ob der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder alsbald erwartet werden kann, dass er es wird. Das ist immer dann der Fall, wenn die Straße teileingezogen wird, weil wir alle wissen, dass Fahrradstraßen nur dort eingerichtet werden können, wo der Kfz-Verkehr die Ausnahme bildet, in der Regel ist er ja verboten, Ausnahmen sind zulässig in der Regel für Anlieger. Und damit ist von vornherein klar, dass der Radverkehr nach einer Teileinziehung die vorherrschende Verkehrsart sein kann. Das ist mir wichtig, das gilt auch für den nächsten TOP. Verkehrszählungen sind überflüssig.

 

Frau Neidel: Ergänzt, dass hier die UVB zuständig sei und anordnet, wir natürlich frühzeitig den Kontakt suchen. Eine Zählung wurde im Vorfeld empfohlen und deshalb durchgeführt