1. Wie
oft hat die Gemeinde bisher von diesen Rückforderungsansprüchen Gebrauch
gemacht?
2. Sind
dadurch Rechtsstreitigkeiten ausgelöst worden?
3. Wenn
ja, wie war der Ausgang des Verfahrens?
4. Sind
diese Rückforderungsansprüche bei einem oder mehreren Verkäufern nicht
durchsetzbar gewesen und die Gemeinde hat auf den Klageweg verzichtet?
5. Ist
bei einem oder mehreren Verkäufen jemals die Härtefallklausel angewendet
worden?
6. Wer
in der Verwaltung hat die Berechtigung über die Härtefallklausel zu
entscheiden?
7. Hatten
die Gemeindevertreter jemals die Möglichkeit Einblick in die Verträge nehmen?