Sitzung: 13.01.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Schulz erläutert den überarbeiteten Satzungsvorschlag (Stand
04.01.2016).
Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:
- § 2 – Ausnahmen – fehlende Ausnahmeregelung
bei Härtefallsituationen
- § 1 (1) – „Die Grünflächen wie Rasen, Rasenflächen … – Doppelung?
- § 1 (6) – Grundsätze – klarere Regelung
zur Breite der Überfahrt (bis 3,50 m) bzw. das Wort Einzelüberfahrt
ergänzen
- § 3 (4) – Formulierung - Satz 2 wie folgt
ändern: Diese Genehmigung, die auch das Kennzeichen für das Auto, auf das
sich die Parkberechtigung bezieht, enthält, ist im Auto gut sichtbar
auszulegen.
- § 5 (2) – Ordnungswidrigkeit kann in
Ordnungswidrigkeit wird ändern
- § 3 (6) – warum jährlich Folgeantrag
bzw. dann sollte keine Gebühr erhoben werden; Kompromiss Genehmigung für
die Dauer von 3 Jahren
- Formulierung gemäß den gesetzlichen
Begriffen (Kfz)
- Sicherstellung von Kontrollen durch den
Außendienst an Wochenenden
- Kostenvorstellungen (um die 50 € pro
Jahr, Folgeanträge etwas weniger ca. 35/40 €)
- § 3 (7) In Ausnahmefällen kann …
Genehmigung für 6 Monate erteilt werden. Vielleicht Änderung in „kann auch kürzer beantragt werden.“
- an Stellplatzsatzung anlehnen
Die angesprochenen Punkte wird die Verwaltung überprüfen.
Auf die Nachfrage von Herrn Grubert, wie die Anwohner zu informieren
sind, kommen folgende Vorschläge:
- Bürger im Vorfeld informieren
- frühzeitige Information per Anschreiben
- Satzung mit einer Frist von 3 Monaten
nach Beschluss in Kraft setzen
- Informationen vorab über die Medien
- den Anwohnern die Möglichkeit zur
Reaktion geben
- Erstellung eines richtigen
Satzungstextes und speziell betroffene Bürger sollten informiert werden,
dass die Diskussion im UVO-Ausschuss dazu stattfindet
- In-Kraft-Treten der Satzung nicht vor
September (in der Zeit Möglichkeit zum Bau einer Überfahrt)
- Mitteilung der Beweggründe, die zur
Erstellung der Satzung geführt haben
Anfrage Herr Weis: „Was machen wir mit den Grünflächen; diese müssen
teilweise wiederhergestellt bzw. erhalten werden, also müsste auch Geld in die
Hand genommen werden?“
Ausführungen Herr
Grubert: „Wir werden in 2017 Geld einstellen.“
Herr Grubert führt aus, dass ab nächster Woche die Information zur
geplanten Satzung auf die Homepage der Gemeindeverwaltung gestellt wird.
Weiterhin wird per Presse und Bekanntmachungskästen dazu informiert. Ein
Anschreiben aller Betroffenen wird nicht erfolgen. Im Mai könnte die Satzung
beschlossen werden und sie gelte dann ab 01.09.2016.
Der UVO-Ausschuss schließt sich den Ausführungen von Herrn Grubert an.
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Frau K. Heilmann, Herr Fritzsche,
Herr Tauscher, Herr Liebrenz, Herr Dr. Haase, Herr Gutheins