Herr Ernsting

Anfrage von Herrn Krüger LoF – Nr. 22/16

Kapuzinerweg / Ecke Seemannsheimweg: Hier befindet sich eine 5 m hohe Hecke um das ganze Grundstück, ist das laut Satzung gestattet?

 

Herr Ernsting - Beantwortung

Auf dem Grundstück Seemannsheimweg 14a/Wacholderweg befindet sich eine sehr hohe immergrüne Hecke. Das Grundstück liegt in ein Geltungsbereich des Bebauungsplanes 003-c, der keine Vorschriften zu Einfriedungen enthält. Die Hecke ist deshalb bauplanungsrechtlich nicht zu beanstanden. Bei einer Ortsbesichtigung konnten auch keine Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenlandes – hier: der Anwohnerstraße Wacholderweg – beobachtet werden, so dass die Verwaltung zurzeit nicht die Notwendigkeit sieht, einzuschreiten.

 

Herr Ernsting

Anfrage von Herrn Krüger LoF – Nr. 23/16

Im Meiereifeld wurde ein neuer Gehweg gebaut. Nach der mir vorliegenden Planung ist nur der Bau des Gehweges im Meiereifeld enthalten. Ich würde gern den Gehweg bis zu meinem Grundstückseingang an der Straße Im Kamp weitergeführt haben, so wie beim Nachbargrundstück. Da wurde der Gehweg bis ebenfalls Im Kamp ca. 20 m zum Eingang hinein gebaut.

 

Herr Ernsting – Beantwortung

Der private Eigentümer des angesprochenen Grundstücks hat auf eigene Kosten und nach Vorgaben des Fachdienstes Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft den Gehwegbau in der Straße Im Kamp, anschließend an das kommunale Bauvorhaben in einer Länge von ca. 20 m bis zu seinem Grundstückszugang beauftragt und auch finanziert.

 

Frau Sahlmann

Ich hatte auch eine schriftliche Anfrage gestellt, und zwar geht es um das Wohn- und Gewerbegebiet am Stahnsdorfer Damm. Es sollte statistisch erhoben werden, wie viel davon als Wohnen und wie viel davon als Gewerbe realisiert ist und werden soll.

 

Herr Ernsting

Ihre Anfrage wird in der bevorstehenden Klausurtagung beantwortet werden, ich kann heute aber schon vorgreifen: Wir haben die Flächen bilanziert und das Verhältnis von „Wohnen“ zu „Arbeiten“ bilanziert. Nach aktuellem Planungsstand beträgt der Anteil der Wohnbaufläche an der Gesamtfläche des Entwicklungsbereiches derzeit rund 8 %. Für den Fall, dass sich die Gemeindevertretung in den bevorstehenden Beratungen zum Thema Wohnen beiderseits Stahnsdorfer Damm den derzeit diskutierten Vorschlägen anschließt, würde dieser Anteil auf 12 % steigen.