Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Lfd.-Nr. 1 – Energiebericht
Eigenherdschule – auffällig: sehr hoher Stromverbrauch
Die schriftliche Beantwortung wurde in der Sitzung am 13.01.2016
verteilt. Herr Tauscher nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Lfd.-Nr. 2 – Zehlendorfer Damm
– Neupflanzung einer Eiche/Winterwartung
Punkt bleib in der Liste.
Lfd.-Nr. 3 –
Parkraumproblematik – Parkraumbewirtschaftung Rathausmarkt
Am 28.01.2016 fand ein erstes Gespräch zwischen Verwaltung und der
gewog statt; seitens der gewog wird ein Verkehrsplaner hinzugezogen und ferner
sind noch rechtliche Fragen zu prüfen. Der Punkt bleibt in der OP-Liste.
Lfd.-Nr. 4 – FGÜ
M.-G.-Gesamtschule sowie A.-Grimme-Ring Ost
Punkt bleibt in der Liste.
Lfd.-Nr. 5 – Klimabelastung in
den heißen Sommermonaten im Rathaus
s. Ausführungen unter TOP 6 (ist in Bearbeitung)
Lfd.-Nr. 6 – Restaurant PM –
Parkprobleme, Vorhaltung Parkplätze
Der AD hat im Februar verstärkt den Bereich kontrolliert (späten
Nachmittag, frühen Abendstunden); Verstöße konnten in den konkreten Fällen
nicht festgestellt werden.
Stellplätze laut Baugenehmigung müssen 13 vorgehalten werden, vorhanden
sind 12; der LK PM, hier die zuständige Bauaufsicht, hat davon Kenntnis und
leitet dazu das weitere Verfahren. Der AD wird ab Frühjahr noch länger bzw. auch
am Wochenende tätig werden und dort die Situation weiter kontrollieren. Frau
Heilmann weist noch einmal darauf hin, dass diese Probleme gerade bei den
abendlichen Veranstaltungen auftreten und diese sind ab 20.00 Uhr.
Fahrradstellplätze gibt es keine; die Stellplatzsatzung weist nichts
zur Anzahl von Fahrradstellplätzen aus.
Der Punkt bleibt in der OP-Liste.
Lfd.-Nr. 7 – Kehrplan 2016
Ist vereinfacht und leicht auf der Homepage zu finden.
Lfd.-Nr. 8 – Aufstellung
Halteverbot Am Weinberg
Ist beantragt.
Der Punkt bleibt in der Liste
Lfd.-Nr. 9 – Kontrollen
Anliegerpflichten, insb. bei Schnee und Eis sowie masch. Reinigung
Die Erfahrungen sind positiv (viele haben gleich geräumt). Die
untersagte maschinelle Reinigung ist nicht mehr untersagt; es dürfen jedoch keine
Abtragungen und Beschädigungen erfolgen und hier gibt es keine negativen
Erfahrungen. Das angesprochene Grundstück An der Stammbahn wurde begutachtet,
Lichtbilder wurden gefertigt und in Abstimmung mit dem Tiefbauamt sind dort
keine Beschädigungen ersichtlich.