Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Wie oft hat die Gemeinde bisher von diesen Rückforderungsansprüchen Gebrauch gemacht?

2.   Sind dadurch Rechtsstreitigkeiten ausgelöst worden?

3.   Wenn ja, wie war der Ausgang des Verfahrens?

4.   Sind diese Rückforderungsansprüche bei einem oder mehreren Verkäufern nicht durchsetzbar gewesen und die Gemeinde hat auf den Klageweg verzichtet?

5.   Ist bei einem oder mehreren Verkäufen jemals die Härtefallklausel angewendet 

worden?

6.   Wer in der Verwaltung hat die Berechtigung über die Härtefallklausel zu

entscheiden?

7.   Hatten die Gemeindevertreter jemals die Möglichkeit Einblick in die Verträge nehmen?

 

 

Die Fragen wurden zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Dezember 2015 schriftlich beantwortet. Nachfragen zur Beantwortung gibt es nicht.