Sitzung: 11.02.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 013/16
Wir
stellen den Antrag, in der Wappensatzung im § 3 Absatz 2 deutlich zu machen,
dass das Wappen auch in der Signatur der E-Mails verwendet werden darf, die man
in der Eigenschaft als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter versendet. Es
wird darum die veränderte Formulierung beschlossen:
§ 3 Abs. 2 (rot neu)
Die Genehmigung der Verwendung des Gemeindewappens wird jeder Gemeindevertreterin/jedem Gemeindevertreter erteilt. Die Genehmigung gilt mit Annahme des Mandates als erteilt und erlischt mit dessen Ende. Die Genehmigung ist beschränkt auf die Verwendung auf einem privaten Briefkopf bzw. in der Signatur einer E-Mail, soweit dort gleichzeitig auf die Stellung als Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter hingewiesen wird und soweit der entsprechende Schriftverkehr nicht rein privat, sondern in der Funktion als Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter geführt wird. Die Genehmigung gilt ebenfalls als erteilt für die Verwendung des Wappens auf einer Visitenkarte; Satz 3 gilt in diesem Fall entsprechend.
Ø Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Singer.
An der Aussprache zur DS-Nr. 013/16
beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 013/16:
Die DS-Nr. 013/16 wird einstimmig beschlossen.