Herr Ernsting

Zur Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2015 legte der Tennisclub einen Lageplan, Grundrisse und Ansichten des geplanten Vereinsgebäudes vor. Der Bauausschuss erteilte damals sein Einvernehmen hinsichtlich der Gestaltung des Vorhabens (DS-Nr. 029/15, Abstimmungsergebnis: 7 „Ja“ / 0 „Nein“ / 0 „Enthaltung“).

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bauantrages stellte der Tennisclub nun fest, dass eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfes erforderlich ist. Dieser überarbeitete Entwurf, Stand Januar 2016, ist zunächst mit der Verwaltung abgestimmt worden und liegt Ihnen mit INFO 003/16 vor.

 

Nach der heutigen Sitzung beabsichtigt der Tennisclub, einen entsprechenden Bauantrag zur Errichtung des Wirtschafts- und Sanitärgebäudes (Vereinsgebäude) beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen und das Vorhaben nach Genehmigung zu realisieren.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Prof. Sommer, Frau Scheib, Frau Sahlmann, Herr Templin, Herr Grubert, Herr Schubert

 

Herr Arntz, Vors. des Tennisclub

Es ist richtig, dass Veränderungen am Entwurf vorgenommen wurden und sich das Gebäude in der Ansicht erheblich verändert hat. Dadurch lassen sich die Kosten wesentlich reduzieren und nur dann gewähren die Banken dem Verein das benötigte Darlehen. Die Finanzierung des Entwurfs vom April 2015 erscheint nicht möglich.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich möchte einen Plan sehen, in den der Baumbestand eingetragen ist. Welche Bäume sollen gefällt werden, welche entästet, wenn dieses Gebäude gebaut wird? Ich würde mir wünschen, dass das Gebäude sich der bisherigen Architektur anpasst.

 

Ergebnis der Diskussion

-            Der Entwurf hat eine sehr schlechte Qualität und weist sehr Unstimmigkeiten auf. Es wird empfohlen, einen anderen Planer einzubinden.

-            Die vorliegenden Zeichnungen erscheinen nicht plausibel (Anlage 1), es sollte zumindest dargestellt werden, wie das Gebäude steht. Erkennbar sind leider nur Einzelzeichnungen, keine Gesamtdarstellung des Baugrundstücks.

 

Der Bauausschuss kann das erforderliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Entwurf wegen erheblicher Mängel nicht erteilen.