Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Dr. Prüger trägt das bisherige Abstimmungsergebnis mit der UVB
(Untere Verkehrsbehörde) des Landkreises PM vor und erläutert, dass
- der benutzungspflichtige Radweg
in der „Hohen Kiefer“ abgeordnet wird. Die Abordnung der
benutzungspflichtigen Radwege (Zeichen 240) durch die UVB für beide
Fahrtrichtungen der Ernst-Thälmann-Str. von der Kreuzung OdF-Platz bis zum
Zehlendorfer Damm wurde bereits am 15.12.2015 vorgenommen;
- die gegenläufigen Radwege in
der Hohen Kiefer Nord und Süd zu Gehwegen Radfahrer frei gegenläufig
werden;
- in der Hohen Kiefer ab
OdF-Platz in Richtung Süden (Rathaus) auf der Westseite ein Schutzstreifen
angeordnet wird,
- in der Hohen Kiefer ab
OdF-Platz in Richtung Norden (Berlin) auf der Ostseite ein Schutzsteifen
angeordnet wird,
- in der Ernst-Thälmann-Str. ab
OdF-Platz in Richtung Osten auf der Nordseite ein Schutzstreifen
angeordnet wird.
- Für die gesamte
Ernst-Thälmann-Str. gilt, dass die Radfahrer gemäß § 2 STVO Abs. 4 auf die
Fahrbahn müssen.
- In der Hohen Kiefer ist dem
Radfahrer freigestellt, ob er die Fahrbahn benutzt oder den Gehweg
Radfahrer frei gegenläufig verwendet.
Das Ganze erfolgt als Probephase von 3 Jahren. Die Anordnung
eines Zusatzzeichens „Radfahrer frei“ auf der Südseite des Gehweges der
Ernst-Thälmann-Straße – für ein Jahr auf Probe – wird von der UVB noch einmal
geprüft.
Herr Weis dankt der
Verwaltung für die umfangreiche Klärung mit der Verkehrsbehörde.
Herr Dr. Prüger erläutert
den geplanten Umbau der Kreuzung OdF-Platz (s.
Anlage 2).
Alle Nachfragen wurden beantwortet.
Frau Sahlmann zu Protokoll: „Ich bitte darum, dass in der
Ernst-Thälmann-Str. im Abschnitt zwischen Steinweg und OdF-Platz Klarheit für
die Bürger hergestellt wird. Es weiß kein Mensch, dass das ein Gehweg ist. Es
ist ein asphaltierter Radweg, so ist er gebaut worden. Ich bitte darum, dass
dort – wenn auch nur vorübergehend – blaue Gehwegschilder angebracht werden.“
Ausführungen Herr Grubert: „Wenn kein Schild an einem Bürgersteig ist, dann ist es nur ein
Bürgersteig. Ein Radfahrer muss dann die Straße benutzen und darf nicht auf
diesem Gehweg fahren.“
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Eggert, Herr
Gutheins, Herr Weis, Herr Tauscher, Herr Sahlmann