Herr Dr. Prüger trägt das bisherige Abstimmungsergebnis mit der UVB (Untere Verkehrsbehörde) des Landkreises PM vor und erläutert, dass

 

  1. der benutzungspflichtige Radweg in der „Hohen Kiefer“ abgeordnet wird. Die Abordnung der benutzungspflichtigen Radwege (Zeichen 240) durch die UVB für beide Fahrtrichtungen der Ernst-Thälmann-Str. von der Kreuzung OdF-Platz bis zum Zehlendorfer Damm wurde bereits am 15.12.2015 vorgenommen;
  2. die gegenläufigen Radwege in der Hohen Kiefer Nord und Süd zu Gehwegen Radfahrer frei gegenläufig werden;
  3. in der Hohen Kiefer ab OdF-Platz in Richtung Süden (Rathaus) auf der Westseite ein Schutzstreifen angeordnet wird,
  4. in der Hohen Kiefer ab OdF-Platz in Richtung Norden (Berlin) auf der Ostseite ein Schutzsteifen angeordnet wird,
  5. in der Ernst-Thälmann-Str. ab OdF-Platz in Richtung Osten auf der Nordseite ein Schutzstreifen angeordnet wird.
  6. Für die gesamte Ernst-Thälmann-Str. gilt, dass die Radfahrer gemäß § 2 STVO Abs. 4 auf die Fahrbahn müssen.
  7. In der Hohen Kiefer ist dem Radfahrer freigestellt, ob er die Fahrbahn benutzt oder den Gehweg Radfahrer frei gegenläufig verwendet.

 

Das Ganze erfolgt als Probephase von 3 Jahren. Die Anordnung eines Zusatzzeichens „Radfahrer frei“ auf der Südseite des Gehweges der Ernst-Thälmann-Straße – für ein Jahr auf Probe – wird von der UVB noch einmal geprüft.

Herr Weis dankt der Verwaltung für die umfangreiche Klärung mit der Verkehrsbehörde.

Herr Dr. Prüger erläutert den geplanten Umbau der Kreuzung OdF-Platz (s. Anlage 2).

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: „Ich bitte darum, dass in der Ernst-Thälmann-Str. im Abschnitt zwischen Steinweg und OdF-Platz Klarheit für die Bürger hergestellt wird. Es weiß kein Mensch, dass das ein Gehweg ist. Es ist ein asphaltierter Radweg, so ist er gebaut worden. Ich bitte darum, dass dort – wenn auch nur vorübergehend – blaue Gehwegschilder angebracht werden.“

Ausführungen Herr Grubert: „Wenn kein Schild an einem Bürgersteig ist, dann ist es nur ein Bürgersteig. Ein Radfahrer muss dann die Straße benutzen und darf nicht auf diesem Gehweg fahren.“

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Eggert, Herr Gutheins, Herr Weis, Herr Tauscher, Herr Sahlmann