Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Grubert

Mit den Unterlagen ist Ihnen das jüngste Schreiben des Bundesverkehrsministeriums zum Ersatz-Neubau der Rammrath-Brücke verteilt worden. Mein Amtskollege aus Teltow und ich hatten jetzt ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Land Brandenburg und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Von letzterer waren Vertreter der Direktion aus Magdeburg und des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin anwesend.

 

Zum Thema „Kostentragung“ gibt es bedauerlicherweise keinerlei positiven Signale, die Rechtslage ist nach Auffassung des Bundes eindeutig. Die Brücke wird auf Kosten der WSV nur in den bestehenden Abmessungen erneuert. Über die konkrete Einteilung der Straßenverkehrsfläche – Raum für Fußgänger, Radfahrer und den Kfz-Verkehr – kann mit dem Bund aber verhandelt werden. Eine neue Planfeststellung ist für den Ersatzbau nicht notwendig, es bedarf jedoch einer Kreuzungsvereinbarung mit der Stadt Teltow. Die WSV geht danach von einem rund 12- bis 15monatigen Planungsvorlauf aus, die anschließende baubedingte Sperrung dürfte 16 bis 18 Monate betragen. Sollte es zu keiner Kreuzungsvereinbarung und zur baldigen Erneuerung kommen, dürfte auf Grund des schlechten Zustands der Brückenwiderlage eine Sperrung ab 2018 sehr wahrscheinlich werden.

 

Zum Thema „Behelfsbrücke“ bleibt die WSV bei der Einschätzung, dass Katastrophenschutz und Erreichbarkeit für Rettungsdienste während der baubedingten Sperrung auch ohne Behelfsbrücke gewährleistet ist. Die bestehenden Kanal-Querungen sowie im Bedarfsfall zusätzlich die Unterstützung aus dem benachbarten Bundesland Berlin über die Landesstraße L77 (Zehlendorfer Damm) reichten aus. Zuständig für Fragen des Katastrophenschutzes sind nicht die Kommunen, sondern der Landkreis. Für die Rettungsdienste ist das Land Brandenburg zuständig. Die Kommunen Teltow und Kleinmachnow haben vereinbart, nun durch ein Gutachten bis Ende Mai prüfen zu lassen, ob die Notfallversorgung in Kleinmachnow ohne Behelfsbrücke tatsächlich zuverlässig abgesichert werden kann. Sobald das Gutachten vorliegt, soll es ein erneutes Gespräch mit der WSV und ggf. auch dem Land geben.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Braun, Herr Dr. Scheube, Herr Schubert, Herr Liebrenz