Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Grubert führt aus: „Mit den Unterlagen ist Ihnen das jüngste
Schreiben des Bundesverkehrsministeriums zum Ersatz-Neubau der Rammrath-Brücke
verteilt worden. Mein Amtskollege aus Teltow und ich hatten jetzt ein
gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Land Brandenburg und der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV). Von letzterer waren Vertreter der Direktion aus
Magdeburg und des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin anwesend.
Zum Thema „Kostentragung“ gibt es bedauerlicherweise keinerlei
positiven Signale, die Rechtslage ist nach Auffassung des Bundes eindeutig. Die
Brücke wird auf Kosten der WSV nur in den bestehenden Abmessungen erneuert.
Über die konkrete Einteilung der Straßenverkehrsfläche – Raum für Fußgänger,
Radfahrer und den Kfz-Verkehr – kann mit dem Bund aber verhandelt werden. Eine
neue Planfeststellung ist für den Ersatzbau nicht notwendig, es bedarf jedoch
einer Kreuzungsvereinbarung mit der Stadt Teltow. Die WSV geht danach von einem
rund 12- bis 15-monatigen Planungsvorlauf aus, die anschließende baubedingte Sperrung
dürfte 16 bis 18 Monate betragen. Sollte es zu keiner Kreuzungsvereinbarung und
zur baldigen Erneuerung kommen, dürfte auf Grund des schlechten Zustands der
Brückenwiderlager eine Sperrung ab 2018 sehr wahrscheinlich werden.
Zum Thema „Behelfsbrücke“ bleibt die WSV bei der Einschätzung, dass
Katastrophenschutz und Erreichbarkeit für Rettungsdienste während der
baubedingten Sperrung auch ohne Behelfsbrücke gewährleistet ist. Die
bestehenden Kanal-Querungen sowie im Bedarfsfall zusätzlich die Unterstützung
aus dem benachbarten Bundesland Berlin über die Landesstraße L77 (Zehlendorfer
Damm) reichten aus. Zuständig für Fragen des Katastrophenschutzes sind nicht
die Kommunen, sondern der Landkreis. Für die Rettungsdienste ist das Land
Brandenburg zuständig. Die Kommunen Teltow und Kleinmachnow haben vereinbart,
nun durch ein Gutachten bis Ende Mai prüfen zu lassen, ob die Notfallversorgung
in Kleinmachnow ohne Behelfsbrücke tatsächlich zuverlässig abgesichert werden
kann. Sobald das Gutachten vorliegt, soll es ein erneutes Gespräch mit der WSV
und ggf. auch dem Land geben.“
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Schramm, Herr
Weis