Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/16
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen
Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden
Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die
Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019
wahrgenommen werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06,[Nr. 07] S.
74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur
Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVbl. I/16, [Nr. 5] einen
entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu
richten.
Herr Piecha
erläutert die Beschlussvorlage.
Es findet keine
Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis:
9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
empfohlen