Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019 wahrgenommen werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG  vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06,[Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des  Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVbl. I/16, [Nr. 5] einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten.


Herr Piecha erläutert die Beschlussvorlage.

Es findet keine Aussprache statt.


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen