Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sahlmann führt
aus, dass in letzter Zeit massive Rodungen, Fällungen und Entästungen
stattgefunden haben.
Herr Freydank, Vorsitzender der Agendagruppe Landschaft- und Naturschutz, nimmt sein Rederecht wahr. Die Agendagruppe
lege außerordentlichen Wert darauf, dass der Baumbestand weitestgehend erhalten
bleibt. Die grundsätzliche Erwartung an die Verwaltung sei, dass sehr sorgsam
mit der Erteilung von Fällgenehmigungen/Ausästungen umgegangen wird. Er äußert
die Bitte, so wenig wie möglich zu fällen, so wenig wie möglich in den
Grünbestand einzugreifen und diesen durch entsprechende Regularien zu fördern.
Herr Grubert
erläutert, dass die Ausführungen von Herrn Freydank die Verhaltensmaxime der
Verwaltung sei und die Verwaltung genauso handelt. Verstärktes Augenmerkt und
nachhaltige Prüfungen werden in Zukunft auf die Nachpflanzungen gelegt. Der
Jahresverlauf der letzten fünf Jahre sieht wie folgt aus:
2011 420 Fällanträge mit 1092 beantragten Bäumen,
davon 882 Bäume
genehmigt
2012 437 Fällanträge mit 978 beantragten Bäumen,
davon 730 Bäume
genehmigt
2013 480 Fällanträge mit 1.020 beantragen Bäumen, davon 874 Bäume
genehmigt
2014 473 Fällanträge mit 1056 beantragten Bäumen,
davon 920 Bäume
genehmigt
2015 623 Fällanträge mit 1.482 beantragten Bäume,
davon bisher 1.140 Bäume
genehmigt
Die häufigsten Antragsgründe sind:
- nachlassende Vitalität bzw. abgestorbene Bäume (Baumalter)
- Angst vor Astabbrüche, Zukunftssorge
- Nachbarprobleme
- zu dicht an baulichen Anlagen, Verkehrsflächen
(privat/öffentlich), Einfriedungen/Toranlagen, Häuser (Dächer, Hauswände,
Fundamente)Gutachten von Baumsachverständigen
- Neubau- und Umbaumaßnahmen an Gebäuden
Gründe für Fällgenehmigungen:
·
Bruchgefahr
aufgrund nachlassender bzw. fehlender Vitalität
·
Höhlungen,
Morschungen, Astabbrüche
·
Pilzbefall
(großes Problem)
·
Habitus
und Baumalter
·
Bedrängung/Beeinträchtigung
baulicher Anlagen
Anfragen Herr Liebrenz zu
Protokoll:
- Wie verteilen sich die Antragseingänge
auf die Monate?
- Wie viele Sachbearbeiter befassen sich
konkret mit der Abarbeitung dieser Anträge?
- Wie viele Sachbearbeiter befassen sich
mit der Durchführung der Gehölzschutzsatzung?
- Wie viele Anträge davon führen zu einer
Vor-Ort-Prüfung oder werden diese Anträge nach Papierlage entschieden?
- Wie viele Bußgeldbescheide gehen daraus
hervor, die über die Gehölzschutzsatzung tatsächlich definiert werden? Wie
hoch ist das durchschnittliche Bußgeld? Wo liegt der Mittelwert, der bei
solchen Verfahren entsteht?
- Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer
eines solchen Antrages?
Beantwortung Herr Grubert zu
Protokoll:
„95 % der Bäume werden begutachtet, bevor sie gefällt werden;
eigentlich alle, also 100 %. Für alle Bäume, die begutachtet wurden, ergeht ein
Bescheid. Mir ist kein Bußgeldverfahren aus dem letzten Jahr bekannt. Bäume
dürfen nur gefällt werden, wenn eine Fällgenehmigung vorliegt. Das wissen auch
die Firmen. Anzeigen erfolgen durch die Nachbarn, diese Anzeigen werden durch
das Ordnungsamt vor Ort geprüft und es gab keinen einzigen Fall über
nichtgenehmigte Baumfällungen. Mit den Anträgen befassen sich 2,5 Mitarbeiter;
die 1. Hochphase ist von September bis etwa 15. Februar und die 2. Phase
beginnt dann im Juli. Dazwischen dürfen keine Bäume gefällt werden, außer es
gebe außerordentliche Tatbestände. Wir müssen bis zum Sommer eine vernünftige
Übersicht haben, welche Nachpflanzungen sind gemacht worden und wer ist säumig.
Die Zeit für Nachpflanzungen beträgt 1,5 Jahre, Ausnahmen sind möglich, darüber
könne man reden. Verfahrensdauer 2 Monate.“
Beantwortung Bußgeldverfahren
Herr Scholz: „Es gibt
Bußgeldverfahren; die Anzahl der Bußgeldverfahren ist verschwindend gering. Wir
reden im Schnitt von ca. 4 bis 5 Bußgeldverfahren im Jahr und die Bußgeldhöhe
geht ganz klar nach Art und Umfang des Vergehens (ist ein Baum komplett weg,
ist ein Starkast entfernt worden, wie vital war der Baum etc.). Es wird ein
Gehölzwert ermittelt zuzüglich einer Bußgeldsumme und danach richtet sich die
Bußgeldhöhe in Gänze.“
Anregung Frau Sahlmann: Mehr Personal zur Verfügung stellen; somit
sei eine bessere Kontrolle der Nachpflanzungen möglich. Empfehlung, Fällanträge
doch noch tiefgründiger zu prüfen; es werde doch noch zu viel gefällt.
Herr Weis plädiert darüber nachzudenken, größere Hecken mit zu
betrachten.
An der Diskussion beteiligten
sich:
Frau K. Heilmann, Herr Liebrenz, Frau Sahlmann, Herr Weis, Herr Dr.
Haase, Herr Eggert, Herr Liebrenz
Pause von 19.55 Uhr bis 20.05 Uhr