Frau Sahlmann führt aus, dass in letzter Zeit massive Rodungen, Fällungen und Entästungen stattgefunden haben.

 

Herr Freydank, Vorsitzender der Agendagruppe Landschaft- und Naturschutz, nimmt sein Rederecht wahr. Die Agendagruppe lege außerordentlichen Wert darauf, dass der Baumbestand weitestgehend erhalten bleibt. Die grundsätzliche Erwartung an die Verwaltung sei, dass sehr sorgsam mit der Erteilung von Fällgenehmigungen/Ausästungen umgegangen wird. Er äußert die Bitte, so wenig wie möglich zu fällen, so wenig wie möglich in den Grünbestand einzugreifen und diesen durch entsprechende Regularien zu fördern.

 

Herr Grubert erläutert, dass die Ausführungen von Herrn Freydank die Verhaltensmaxime der Verwaltung sei und die Verwaltung genauso handelt. Verstärktes Augenmerkt und nachhaltige Prüfungen werden in Zukunft auf die Nachpflanzungen gelegt. Der Jahresverlauf der letzten fünf Jahre sieht wie folgt aus:

 

2011     420 Fällanträge mit 1092 beantragten Bäumen, davon 882 Bäume

                  genehmigt

2012     437 Fällanträge mit 978 beantragten Bäumen, davon 730 Bäume

                  genehmigt

2013     480 Fällanträge mit 1.020 beantragen Bäumen, davon 874 Bäume

                  genehmigt

2014     473 Fällanträge mit 1056 beantragten Bäumen, davon 920 Bäume

                  genehmigt

2015     623 Fällanträge mit 1.482 beantragten Bäume, davon bisher 1.140 Bäume

                  genehmigt

 

Die häufigsten Antragsgründe sind:

  • nachlassende Vitalität bzw. abgestorbene Bäume (Baumalter)
  • Angst vor Astabbrüche, Zukunftssorge
  • Nachbarprobleme
  • zu dicht an baulichen Anlagen, Verkehrsflächen (privat/öffentlich), Einfriedungen/Toranlagen, Häuser (Dächer, Hauswände, Fundamente)Gutachten von Baumsachverständigen
  • Neubau- und Umbaumaßnahmen an Gebäuden

 

Gründe für Fällgenehmigungen:

·         Bruchgefahr aufgrund nachlassender bzw. fehlender Vitalität

·         Höhlungen, Morschungen, Astabbrüche

·         Pilzbefall (großes Problem)

·         Habitus und Baumalter

·         Bedrängung/Beeinträchtigung baulicher Anlagen

 

Anfragen Herr Liebrenz zu Protokoll:

  • Wie verteilen sich die Antragseingänge auf die Monate?
  • Wie viele Sachbearbeiter befassen sich konkret mit der Abarbeitung dieser Anträge?
  • Wie viele Sachbearbeiter befassen sich mit der Durchführung der Gehölzschutzsatzung?
  • Wie viele Anträge davon führen zu einer Vor-Ort-Prüfung oder werden diese Anträge nach Papierlage entschieden?
  • Wie viele Bußgeldbescheide gehen daraus hervor, die über die Gehölzschutzsatzung tatsächlich definiert werden? Wie hoch ist das durchschnittliche Bußgeld? Wo liegt der Mittelwert, der bei solchen Verfahren entsteht?
  • Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer eines solchen Antrages?

 

Beantwortung Herr Grubert zu Protokoll:

„95 % der Bäume werden begutachtet, bevor sie gefällt werden; eigentlich alle, also 100 %. Für alle Bäume, die begutachtet wurden, ergeht ein Bescheid. Mir ist kein Bußgeldverfahren aus dem letzten Jahr bekannt. Bäume dürfen nur gefällt werden, wenn eine Fällgenehmigung vorliegt. Das wissen auch die Firmen. Anzeigen erfolgen durch die Nachbarn, diese Anzeigen werden durch das Ordnungsamt vor Ort geprüft und es gab keinen einzigen Fall über nichtgenehmigte Baumfällungen. Mit den Anträgen befassen sich 2,5 Mitarbeiter; die 1. Hochphase ist von September bis etwa 15. Februar und die 2. Phase beginnt dann im Juli. Dazwischen dürfen keine Bäume gefällt werden, außer es gebe außerordentliche Tatbestände. Wir müssen bis zum Sommer eine vernünftige Übersicht haben, welche Nachpflanzungen sind gemacht worden und wer ist säumig. Die Zeit für Nachpflanzungen beträgt 1,5 Jahre, Ausnahmen sind möglich, darüber könne man reden. Verfahrensdauer 2 Monate.“

 

Beantwortung Bußgeldverfahren Herr Scholz: „Es gibt Bußgeldverfahren; die Anzahl der Bußgeldverfahren ist verschwindend gering. Wir reden im Schnitt von ca. 4 bis 5 Bußgeldverfahren im Jahr und die Bußgeldhöhe geht ganz klar nach Art und Umfang des Vergehens (ist ein Baum komplett weg, ist ein Starkast entfernt worden, wie vital war der Baum etc.). Es wird ein Gehölzwert ermittelt zuzüglich einer Bußgeldsumme und danach richtet sich die Bußgeldhöhe in Gänze.“

 

Anregung Frau Sahlmann: Mehr Personal zur Verfügung stellen; somit sei eine bessere Kontrolle der Nachpflanzungen möglich. Empfehlung, Fällanträge doch noch tiefgründiger zu prüfen; es werde doch noch zu viel gefällt.

 

Herr Weis plädiert darüber nachzudenken, größere Hecken mit zu betrachten.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau K. Heilmann, Herr Liebrenz, Frau Sahlmann, Herr Weis, Herr Dr. Haase, Herr Eggert, Herr Liebrenz

Pause von 19.55 Uhr bis 20.05 Uhr