Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ i. d. F. der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 29.02.2008 soll geändert werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c betrifft die Grundstücke Im Hagen 13 und 15a-g und soll sich beschränken auf die Anpassung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für Nebenanlagen sowie Änderungen der Mindestgrundstücksgröße.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf zu erstellen und dem Bauausschuss zur Information vorzulegen.

  

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches

2.    Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben

3.    Flächennachweis (Bilanz) und Lageplan

4.    Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan

5.    nur zur Information: Vorschlag Vorentwurfsinhalte

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herr Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 120/10 beteiligen sich:

Herr Burkardt

Frau Scheib 2x

Herr Musiol

Herr Tauscher

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich rege an, das Thema im Zeitweiligen Ausschuss zu behandeln.

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Ich stimme in diesem Fall dem Beschluss nur unter der Voraussetzung zu, dass die davon betroffenen Eigentümer alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher dieser Sache ergriffen haben und damit gescheitert sind. Das ist in diesem Fall gegeben.

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

In der Problembeschreibung/Begründung auf Seite 2 steht:

Der Bauausschuss ließ erkennen, dass vor dem Hintergrund der besonderen Situation auf den Grundstücken sowie der geänderten Rechtslage keine Vorbildwirkung zu befürchten sein dürfte.

 

Das ist nicht zutreffend. Es ist nicht die Meinung des Bauausschusses und der Bauausschuss hat überhaupt nicht das Vermögen, eine solche rechtliche Bewertung abzugeben. Dieses ist eher die Empfehlung der Gemeindeverwaltung gewesen. Seitens der Bauverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass nach rechtlicher Prüfung in der Gemeindeverwaltung keine Prioritätswirkung zu befürchten sei.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 120/10:

Die DS-Nr. 120/10 wird mehrheitlich beschlossen.