Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: 120/10
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“
i. d. F. der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 29.02.2008 soll geändert
werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c betrifft die
Grundstücke Im Hagen 13 und 15a-g und soll sich beschränken auf die Anpassung
der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) für Nebenanlagen sowie Änderungen der
Mindestgrundstücksgröße.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Vorentwurf zu erstellen und dem Bauausschuss zur Information
vorzulegen.
Anlagen
1. Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2. Antrag
zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben
3. Flächennachweis
(Bilanz) und Lageplan
4. Auszug
aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan
5. nur zur Information:
Vorschlag Vorentwurfsinhalte
Ø Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herr Grubert.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 120/10 beteiligen sich:
Herr Burkardt
Frau Scheib 2x
Herr Musiol
Herr Tauscher
Frau Dr. Kimpfel
Frau Sahlmann zu Protokoll
Ich rege
an, das Thema im Zeitweiligen Ausschuss zu behandeln.
Herr Templin zu Protokoll
Ich stimme
in diesem Fall dem Beschluss nur unter der Voraussetzung zu, dass die davon
betroffenen Eigentümer alle rechtlichen Möglichkeiten gegen den Verursacher
dieser Sache ergriffen haben und damit gescheitert sind. Das ist in diesem Fall
gegeben.
Herr Dr. Klocksin zu Protokoll
In der Problembeschreibung/Begründung
auf Seite 2 steht:
Der Bauausschuss
ließ erkennen, dass vor dem Hintergrund der besonderen Situation auf den
Grundstücken sowie der geänderten Rechtslage keine Vorbildwirkung zu befürchten
sein dürfte.
Das ist
nicht zutreffend. Es ist nicht die Meinung des Bauausschusses und der Bauausschuss
hat überhaupt nicht das Vermögen, eine solche rechtliche Bewertung abzugeben.
Dieses ist eher die Empfehlung der Gemeindeverwaltung gewesen. Seitens der
Bauverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass nach rechtlicher Prüfung in der
Gemeindeverwaltung keine Prioritätswirkung zu befürchten sei.
Abstimmung
zur DS-Nr. 120/10:
Die DS-Nr.
120/10 wird mehrheitlich beschlossen.