Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

1.         Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-8 sollen einzelne Festsetzungen des Bebauungs­planes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM‑BP‑019‑5, so geändert werden, dass das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben „Barrierefreies Wohnen mit Betreuungsmöglichkeit“ planungsrechtlich zulässig wird.
Die von dem Verfahren KLM-BP-019-8 nicht berührten Regelungen des Bebauungsplanes KLM‑BP‑019 sollen unverändert fortgelten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Im Beschlussvorschlag wird Nr. 1, Satz 2 wie folgt geändert: Die Worte „das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben“ und „mit Betreuungsmöglichkeit“ werden gestrichen.

Nr. 1 des Beschlussvorschlages lautet nunmehr wie folgt:

 

1.    Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-8 sollen einzelne Festsetzungen des Bebauungs­planes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM‑BP‑019‑5, so geändert werden, dass „Barrierefreies Wohnen“ planungsrechtlich zulässig wird.
Die von dem Verfahren KLM-BP-019-8 nicht berührten Regelungen des Bebauungsplanes KLM‑BP‑019 sollen unverändert fortgelten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“

2.    B-Plan 019, Auszug Planzeichnung in der für den Geltungsbereich 019-8 zutreffenden Fassung

3.    Küssner Architekten, Vorhaben „Barrierefreiens Wohnen mit Betreuungsangebot“, Bearbeitungsstand Juni 2010 (04.08.2010), Luftbild, Lageplan (Format A3) und Ansichten

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 121/10 mit Maßgabe beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert 2x

Herr Musiol

Frau Sahlmann

Herr Tauscher

Frau Schwarzkopf

Herr Singer

Frau von Törne

Frau Scheib

 

 

Herr Dr. Klocksin zu Protokoll

Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Jahr 2008 war mir nicht bewusst, dass ein Vorhaben an dieser Stelle ansteht. Es ging damals um das Vorhaben als Solches. Ich halte das Vorgehen in der Tat für nicht geeignet. Für wünschenswert hätte ich es gehalten, wenn die gemeindeeigene gewog im Rahmen des Beratungsprozesses des ersten Halbjahres 2010 es für nötig befunden hätte, die hier im Prozess mit einzubeziehenden Fachausschüsse zu informieren. Ich halte den Standort des Bauvorhabens für problematisch und das Bauvorhaben selbst auch. Auch wenn es eine Reduzierung auf 50m gibt, haben wir zwei Riegel dieser Art. Ich sehe erhebliche Nutzungskonflikte der möglichen Bewohner mit den Funktionen im Nahbereich auf uns zukommen. Sporthalle, Sportplatz, JFE, Affenclub sind in so unmittelbarer Nähe zu dem Standort, dass es aus meiner Sicht dort zu Konflikten kommen wird. Ich hätte es für sinnvoll gefunden, wenn andere Standorte geprüft worden wären. Im Bau- und Hauptausschuss hatte ich angeregt, den Standort des ehemaligen Raiffeisen-Marktes als Alternative zu prüfen. An den Seniorenbeirat möchte ich noch folgende Worte richten: Die Sinnhaftigkeit der Einrichtung ist unbestritten, der Standort ist es.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 121/10 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 121/10 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.