Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Vorlage: 121/10
1.
Für den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung
KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-8 sollen einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan
KLM‑BP‑019‑5, so geändert werden, dass das in Anlage 3
dargestellte Vorhaben „Barrierefreies Wohnen mit Betreuungsmöglichkeit“
planungsrechtlich zulässig wird.
Die von dem Verfahren KLM-BP-019-8 nicht berührten Regelungen des Bebauungsplanes
KLM‑BP‑019 sollen unverändert fortgelten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, einen
Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan-Vorentwurf ist
der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Maßgabe des Hauptausschusses
Im
Beschlussvorschlag wird Nr. 1, Satz 2 wie folgt geändert: Die Worte „das in
Anlage 3 dargestellte Vorhaben“ und „mit Betreuungsmöglichkeit“ werden
gestrichen.
Nr. 1 des
Beschlussvorschlages lautet nunmehr wie folgt:
1. Für
den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“
aufgestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-8 sollen einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes
KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan
KLM‑BP‑019‑5, so geändert werden, dass „Barrierefreies Wohnen“
planungsrechtlich zulässig wird.
Die von dem Verfahren KLM-BP-019-8 nicht berührten Regelungen des
Bebauungsplanes KLM‑BP‑019 sollen unverändert fortgelten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
aufgestellt.
Anlagen
1. Geltungsbereich
KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“
2. B-Plan
019, Auszug Planzeichnung in der für den Geltungsbereich 019-8 zutreffenden
Fassung
3. Küssner
Architekten, Vorhaben „Barrierefreiens Wohnen mit Betreuungsangebot“,
Bearbeitungsstand Juni 2010 (04.08.2010), Luftbild, Lageplan (Format A3) und
Ansichten
Ø
Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 121/10 mit Maßgabe beteiligen
sich:
Bürgermeister
Herr Grubert 2x
Herr Musiol
Frau
Sahlmann
Herr
Tauscher
Frau
Schwarzkopf
Herr Singer
Frau von
Törne
Frau Scheib
Herr Dr.
Klocksin zu Protokoll
Zum
Zeitpunkt der Abstimmung im Jahr 2008 war mir nicht bewusst, dass ein Vorhaben
an dieser Stelle ansteht. Es ging damals um das Vorhaben als Solches. Ich halte
das Vorgehen in der Tat für nicht geeignet. Für wünschenswert hätte ich es
gehalten, wenn die gemeindeeigene gewog im Rahmen des Beratungsprozesses des
ersten Halbjahres 2010 es für nötig befunden hätte, die hier im Prozess mit
einzubeziehenden Fachausschüsse zu informieren. Ich halte den Standort des
Bauvorhabens für problematisch und das Bauvorhaben selbst auch. Auch wenn es
eine Reduzierung auf 50m gibt, haben wir zwei Riegel dieser Art. Ich sehe
erhebliche Nutzungskonflikte der möglichen Bewohner mit den Funktionen im
Nahbereich auf uns zukommen. Sporthalle, Sportplatz, JFE, Affenclub sind in so
unmittelbarer Nähe zu dem Standort, dass es aus meiner Sicht dort zu Konflikten
kommen wird. Ich hätte es für sinnvoll gefunden, wenn andere Standorte geprüft
worden wären. Im Bau- und Hauptausschuss hatte ich angeregt, den Standort des
ehemaligen Raiffeisen-Marktes als Alternative zu prüfen. An den Seniorenbeirat
möchte ich noch folgende Worte richten: Die Sinnhaftigkeit der Einrichtung ist
unbestritten, der Standort ist es.
Abstimmung zur DS-Nr. 121/10 mit Maßgabe:
Die DS-Nr.
121/10 mit Maßgabe wird mehrheitlich beschlossen.