Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.    Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich wird eine Satzung zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung aufgestellt. Die Änderung soll sich beschränken auf eine Präzisierung der Regelungen zur Dachdeckung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Satzung. Die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf der Satzung zur 1. Änderung wird gebilligt. Den betroffenen Bürgern ist Gelegen­heit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben, der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Parallel sind die von dem Erlass der 1. Änderung berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligten.

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung

2.    Entwurf, Stand 23.08.2010

3.    nur zur Information: Scharmer Rechtsanwälte, Schreiben vom 30.07.2010

 

 

Ø     Auf Grund § 22 BbgKVerf fühlen sich Herrn Kreemke, Herr Grützmann, Herr Christall und Frau Sahlmann befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur Drucksache teil.

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 127/10 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Dr. Scharp

Herr Dr. Mueller

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 127/10:

Die DS-Nr. 127/10 wird mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenenthaltungen) beschlossen.