Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: 127/10
2. Der
Entwurf der Satzung zur 1. Änderung wird gebilligt. Den betroffenen
Bürgern ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem
Monat zu geben, der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Parallel sind die von dem Erlass der 1. Änderung berührten Träger
öffentlicher Belange zu beteiligten.
Anlagen
1. Geltungsbereich
der Satzung zur 1. Änderung
2. Entwurf,
Stand 23.08.2010
3. nur zur Information:
Scharmer Rechtsanwälte, Schreiben vom 30.07.2010
Ø
Auf
Grund § 22 BbgKVerf fühlen sich Herrn Kreemke, Herr Grützmann, Herr Christall
und Frau Sahlmann befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung
zur Drucksache teil.
Ø Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 127/10 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Dr.
Scharp
Herr Dr.
Mueller
Frau Dr.
Kimpfel
Abstimmung zur DS-Nr. 127/10:
Die DS-Nr.
127/10 wird mehrheitlich (14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2
Stimmenenthaltungen) beschlossen.