Der
Verkauf des Grundstücks Wendemarken 120, Flur 8, Flurstück 708, an die
Eigentümer des aufstehenden Einfamilienhauses, eingetragen im Gebäudegrundbuch
von Kleinmachnow, Blatt 5175, wird genehmigt.
Der
Kaufpreis bemisst sich nach dem Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausübung des
Wahlrechtes per 01.01.2010.
Der
Eintragung einer Grundschuld, ausschließlich zum Zwecke der
Kaufpreisfinanzierung, wird zugestimmt.
Die
Kosten des Verfahrens sind zu teilen. Die Grunderwerbsteuer und die Kosten der
Grundschuldbestellung tragen die Erwerber.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages nach dem
SachenRBerG beauftragt.
Anlage
Flurkartenauszug
An der Aussprache zur
DS-Nr. 133/10 beteiligen sich:
Es
findet keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 133/10:
Die
DS-Nr. 133/10 wird einstimmig beschlossen.