Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Der Verkauf des Grundstücks Wendemarken 120, Flur 8, Flurstück 708, an die Eigentümer des aufstehenden Einfamilienhauses, eingetragen im Gebäudegrundbuch von Kleinmachnow, Blatt 5175, wird genehmigt.

Der Kaufpreis bemisst sich nach dem Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes per 01.01.2010.

Der Eintragung einer Grundschuld, ausschließlich zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung, wird zugestimmt.

Die Kosten des Verfahrens sind zu teilen. Die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Grundschuldbestellung tragen die Erwerber.

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages nach dem SachenRBerG beauftragt.

 

 

Anlage

Flurkartenauszug

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 133/10 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 133/10:

Die DS-Nr. 133/10 wird einstimmig beschlossen.