Herr Schubert begrüßt den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

Zum Thema „Ankauf der Auferstehungskirche“ hat Frau Storch bereits unter TOP 2 folgende Fragen gestellt:

1.     Wie ist die bauplanungsrechtliche Situation des Geländes Jägerstieg 2? In der    B‑Planübersicht ist diese Fläche noch ein weißer Fleck. Ist es Außen- oder Innenbereich?

2.     Es hat sich herausgestellt, dass der Dachstuhl aus den Baracken der Zwangsarbeiter der             ehemaligen Boschwerke stammt. Wurde das bei den Kostenplanungen, die bisher          vorliegen, berücksichtigt?

3.     Wir haben von der Kirche gehört, dass es Nutzungsbindungen bzw. Nutzungs-    einschränkungen, die eventuell im Kaufvertrag vereinbart werden, gibt. Ist das   der Fall oder    so geplant? Liegt bereits ein Kaufvertragsentwurf vor?

4.     Die Kosten, die der Beschlussvorlage zu entnehmen sind, betreffen ja nur den unmittelbaren      Bestandsschutz, es sind noch keinerlei Umbauten hinsichtlich einer konkreten weiteren   Nutzung enthalten.

 

Herr Ernsting

zu 1.

Bei der Gesamtfläche handelt es sich bauplanungsrechtlich um eine Fläche, die mit der Klarstellungssatzung von 2013 nicht in den Innenbereich nach § 34 BauGB einbezogen wurde. Im Unterschied zu weiteren unbebauten Flächen des Bannwald steht auf dem Grundstück Jägerstieg 2 aber ein bauordnungsrechtlich genehmigtes Gebäude, nämlich das Gemeindehaus der ev. Auferstehungsgemeinde mit angebautem Kirchsaal. Dieses Bestandsgebäude ist unabhängig von der bauplanungsrechtlichen Frage nach Innen- oder Außenbereich denkmalgeschützt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bestätigt, dass es jedenfalls in seinen beststehenden Abmessungen bauordnungsrechtlich auch in andere Nutzungen überführt werden kann. Entsprechend gibt es einen gültigen Bauvorbescheid, den die Kirche beantragte und erhalten hat. Damit wird nach endgültiger Aufgabe der kirchlichen Nutzung beispielsweise eine Nutzung als Wohngebäude mit Atelier möglich sein. Der Gebäudebestand kann unstreitig dort bleiben und auch umgenutzt werden.

 

Herr Grubert

zu 2.

Das der Dachstuhl aus dem Holz der Zwangsarbeiterbaracken sei, ist wohlmöglich nur eine Legende. Wenn es so sein sollte, wird das sicherlich im Rahmen der Sanierung in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz berücksichtigt.

 

zu 3.

Es wird keine Nutzungsbindung oder Nutzungseinschränkung im Kaufvertrag geben. Es gibt oder gab auch keine Gespräche darüber.

 

zu 4.

Die Untersuchung der Architekten geht dahin, den Bestand so, wie er ist zu sanieren. Für Umbaupläne gibt es keinen Kostenvoranschlag, auch keine Kostenschätzung. Das ist etwas, was erst im Laufe der Zeit erarbeitet werden müsste, wenn es konkrete Nutzungsüberlegungen gibt. Z. B. eine andere Aufteilung von Räumen. Das, was wir vom Architekturbüro Bertsch verlangt haben, ist, sicherzustellen, welche Kosten uns im Falle der Sanierung des Gebäudes erwarten dürften. Das haben wir mit der Kostenschätzung und der Maßnahmenbeschreibung belegt.

 

Frau Sahlmann

Der Bannwald gilt als geschützter Bereich. Es gibt nur Ausnahmen für Gebäude im Bannwald, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden können, wie Feuerwehr, Bauhof oder Kirche. Eine Wohnbebauung dürfte normalerweise in diesem Bereich nicht möglich sein.

 

Herr Grubert

Herr Ernsting hatte es bereits ausgeführt, dass es einen Vorbescheid für das Gebäude gibt. Ich wäre sehr froh, wenn die Gemeinde das Gebäude mit dem Grundstück von der Kirchengemeinde erwerben würde und außerdem der Bauhof 2018/19 aus dem Bannwald wegzieht. Dann hätten wir die Möglichkeit, diesen Bereich einer öffentlichen Nutzung zuzuführen, mit teilweiser Rückführung von Flächen in den Bannwald. Für mich wäre es wünschenswert, ein „grünes Kulturband“ zu realisieren. Die Nutzung des Gebäudes hätte eine hohe Identifikationswirkung für die Gemeinde, und es wäre sehr schön, wenn uns das gelingen würde.

 

Frau Sahlmann

Es wird immer gesagt, dass der Bannwald ein geschützter Bereich ist und nicht bebaut werden darf. Auch wenn es für dieses Gebäude einmal eine Festlegung gab, gilt ja übergeordnet immer der Flächennutzungsplan, der aussagt, dass der Bannwald ein geschütztes Gebiet ist und dort keine Wohnbebauung stattfinden darf.

 

Herr Ernsting

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow sagt nicht aus, dass es sich beim Bannwald um ein besonders geschütztes Gebiet handelt. Er stellt den Bannwald als Wald nach Landeswaldgesetz und durchgehenden Grünzug dar. Es gibt keine darüber hinaus gehenden Aussagen zum Bannwald auf FNP-Ebene.

Bei der Erteilung des Bauvorbescheides für das Grundstück Jägerstieg 2 ließ sich die Bauaufsichtsbehörde sicherlich von verschiedenen Aspekten leiten. Einer ist der, dass das Gemeindehaus, wie sie dort steht, explizit genehmigt ist. Mit Aufgabe der bisherigen kirchlichen Nutzung wird zweifellos nicht verbunden sein, dass Leerstand oder gar Rückbau des Gebäudes erforderlich werden, um den Bannwald in jedem Fall frei von nicht gemeinbedarfsbezogenen Nutzungen zu halten.

Im Gegenteil, es handelt sich auch nach Auszug der Kirche weiterhin um ein Denkmal und um die Denkmaleigenschaft zu erhalten ist es sinnvoll, das Gebäude weiter nutzen zu können. D. h., die denkmalverträgliche Nachnutzung ist ein ganz wichtiges Kriterium. Beantragt und per Vorbescheid genehmigt wurde beispielweise Atelier im rückwärtigen Kirchsaal und Wohnen im straßenseitigen Gemeindehaus. Solche Nutzungen dürften im Einklang mit dem Denkmalschutz möglich sein. Nicht gebunden war die Bauaufsicht bei ihrer Entscheidung über den Antrag auf Bauvorbescheid an Überlegungen, die von eher historischem Charakter sind und bei der Parzellierung und Erstbebauung des Grundstückes eine Rolle gespielt haben mögen. Mit dem Vorbescheid wurde keine neue Wohnbebauung zugelassen, sondern lediglich die Umnutzung eines bestehenden und genehmigten Gebäudes.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Trotz alledem haben wir ja noch kein Nutzungskonzept für die eventuelle Nutzung als Museum, Heimatverein usw.. Insofern finde ich es ein bisschen vorschnell zu sagen, wir kaufen das jetzt und hinterher machen wir ein Konzept. Die Initiative für das Museum, die ja sehr engagiert ist, lehnt dies soweit ich weiß auch ab. Sie möchte kein so riesengroßes Haus als Museum. Ich bitte, das bei den nachfolgenden Entscheidungen zu bedenken.

 

Herr Grubert

Die Möglichkeit, das Gebäude zu erwerben besteht, nur jetzt. Wenn die Gemeinde sich nicht so wie wir es vorgeschlagen haben positioniert, dann werden wir keine Möglichkeit mehr haben, es zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Es wird dann anderweitig und privat veräußert sein. Es ist nicht beabsichtigt, allein der Museumsinitiative das Gebäude zu geben, sondern es soll eine gemeinsame Nutzung sein. Meine Vorstellung ist im Moment eine Dreiernutzung: Museumsinitiative, Heimatverein und Nutzung für passende Theatervorstellungen oder Ausstellungen im kleinen Rahmen. Das Gebäude soll insgesamt in der Verwaltung der Gemeinde bleiben. Wir sollten diese Chance nicht verstreichen lassen, so wie vor etwa vier Jahren bei den Kammerspielen leider geschehen.