Sitzung: 30.05.2016 Bauausschuss
Herr Ernsting
Die Beantwortung der sehr umfangreichen Anfragen erfolgt schriftlich.
[Die schriftliche Beantwortung wird an die Ausschussmitglieder verteilt.]
Zu den Anfragen
von Herrn Wilczek
Herr
Wilczek
LoF-Nr. 036/16
Zum Thema Uferweg / Neubau
Verbindungsweg zum Freibad
Besteht
auf diesen Wegen ein Winterdienst der Gemeinde Kleinmachnow?
Herr Ernsting
Beim Uferweg Teltowkanalaue handelt es sich um einen Waldweg, Waldwege unterfallen nicht der Straßenreinigungssatzung. Der Uferweg ist auch kein Weg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage und deshalb öffentlich nicht gewidmet. Ein Winterdienst findet somit nicht statt.
LoF-Nr. 037/16
In welchen zeitlichen Abständen erfolgen Wartung / Pflege seitens des Bauhofes?
Herr Ernsting
Die Rad- und Wanderwege werden in den Monaten März bis November regelmäßig kontrolliert, Schäden werden dann relativ kurzfristig beseitigt. Eine Grundreinigung erfolgt im Februar/März eines jeden Jahres.
LoF-Nr. 038/16
Wird der durch die Baumaßnahme am Freibad teilweise beschädigte Verbindungsweg zeitnah instandgesetzt?
Herr Ernsting
Ja.
LoF-Nr. 039/16
Der realisierte Verlauf des neuen Verbindungsweges zeigt, dass der Rückbau der Garage auf dem Grundstück Gerhart-Eisler-Straße 2 nicht notwendig gewesen wäre. Die zermürbende Auseinandersetzung mit den Eigentümern hätte also vermieden werden können. Denkt die Verwaltung darüber nach, hier eine Entschuldigung an die Eigentümer zu übermitteln?
Herr Ernsting
Der Abriss der Garage war aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich. Es war eine private Überbauung eines gemeindeeigenen Grundstücks. Der Verbindungsweg hätte sonst so nicht gebaut werden können. Die juristische Auseinandersetzung führte zu einer Einigung, der Rechtsstreit konnte einvernehmlich beendet werden. Entsprechend der Einigung beteiligte sich die Gemeinde an den Rückbaukosten, auch wurde den Eigentümern zeitlicher Aufschub für den Rückbau gewährt. Nun steht die Fläche der Öffentlichkeit wieder in vollem Umfang zur Verfügung.
Herr Wilczek zu
Protokoll
Ich bin nicht der Meinung, dass dieser Abriss notwendig gewesen wäre. Der Weg macht eine Verschwenkung, man hätte die Garage erhalten können, ohne irgendwelche Auseinandersetzungen.
Ich finde, dass der Weg jetzt schön geworden. Dass die Auseinandersetzung aber friedlich endete, wage ich zu bezweifeln. Mir liegen andere Erkenntnisse vor.
Herr Ernsting
Die Frage der Überbauung war nicht nur im Interesse der öffentlichen Nutzbarkeit zu klären, auch bauordnungsrechtlich ist eine Grenzüberbauung nicht zulässig. Spätestens wenn ein Bauantrag für das Grundstück Gerhart-Eisler-Straße 2 gestellt worden wäre, wäre eine Lösung zwingend erforderlich geworden.
LoF-Nr. 040/16
Wie hoch sind nun die tatsächlichen Kosten des Verbindungsweges?
Herr Ernsting
Die Baukosten betrugen 25.000,00 Euro.
LoF-Nr. 041/16
Zum
Freibad
Wird
der Parkplatz an der Rammrathbrücke noch vor der Saisoneröffnung am 01.05.2016
von Müll, Unrat und Scherben gereinigt?
Herr
Ernsting
Zuständig
für die Beseitigung von solchen abgelagerten und teilweise auch ordnungswidrig
abgelagerten Sachen ist der FB Recht/Sicherheit/Ordnung, der sich auch der
Sache angenommen hat. Sollte noch keine Umsetzung erfolgt sein, dann wird das
in Kürze erfolgen.
LoF-Nr. 042/16
Werden die infolge
der bisherigen und zukünftig geplanten Baumaßnahmen im Freibad aufgetretenen Schäden
im Bereich Fontanestraße auf Kosten der Gemeinde instandgesetzt? Weder die
Gehwege noch die Straße sind für derartige Fahrzeuge geeignet.
Herr Ernsting
Wir versuchen, die
Schadensverursacher zu ermitteln, das ist aber leider nicht immer einfach. Wenn
es nicht zu ermitteln ist, wird die Gemeinde die Instandsetzung auf ihre Kosten
übernehmen. Für eindeutig durch die Freibad GmbH und deren beauftragte Firmen
verursachte Schäden kommt die Freibad GmbH auf.
Anfrage Frau Sahlmann
LoF-Nr. 043/16
Es
werden öffentliche Gehwege ausgekoffert, die dann von privaten Leuten befestigt
werden. Ist das rechtmäßig, z. B. vor dem Grundstück Meisenbusch 57
Herr Ernsting
Für
dieses Grundstück wurde ein Antrag auf Gehwegüberfahrt gestellt und, abweichend
von der üblichen Überfahrtsbreite von 3,50 m, in diesem Fall auch
genehmigt, weil bereits ca. 1 m hinter der straßenseitigen
Grundstücksgrenze die Stellplätze angeordnet sind. Bei üblicher Breite der
Gehwegüberfahrt wären diese beiden Stellplätze nicht erreichbar. In der
Sommerfeldsiedlung sind die Flächen auch für den ruhenden Verkehr bekanntlich
sehr beengt, deshalb durfte hier eine breitere Gehwegüberfahrt hergestellt werden.
Anfrage Frau Scheib
LoF-Nr. 044/16
Ich
bin von mehreren Anwohnern aus verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes (Hohe
Kiefer, An der Stammbahn, Sommerfeldsiedlung) angesprochen worden, dass
Bürgersteige aufgegraben wurden, um dort Rohre o. ä. zu verlegen. Die Firmen
haben sie dann aber nicht wieder ordnungsgemäß in den vorherigen Zustand
gebracht. Die Anwohner haben den Eindruck, dass nicht richtig nachverdichtet
wird. Nach einiger Zeit sacken die Gehwege ab und werden uneben.
Herr Ernsting
Nach
Beendigung von Bauarbeiten von Medienträgern bzw. deren Tiefbaufirmen erfolgt
eine Kontrolle vor Ort. Die Gewährleistung durch die Firmen beträgt 2 Jahre.
Wenn in dieser Zeit Schäden auftreten, werden die Firmen aufgefordert, die
Schäden zu beheben. Für konkrete Hinweise ist die Verwaltung dankbar.
Herr Krüger nimmt am
18.06 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.
Herr Krüger
Vielleicht
sollte die schriftliche Beantwortung der Anfragen bereits mit der Tagesordnung
verschickt werden. Dann könnte man sich besser vorbereiten und ggf. Nachfragen
stehen.
Im
Fall des Vorhabens Gehweg Meiereifeld hatten wir während des gesamten
Zeitfensters der Maßnahme kritische Äußerungen zur Baustellenbesetzung. Die
damalige Fachbereichsleiterin Frau Rüsch sagte, dass mehrmals gemahnt wurde.
Ich
hatte festgestellt, dass einige Schieber- und Hydrantenkappen mit einem
Pflasterring umpflastert sind, was eigentlich sehr schön ist, bei anderen
Kappen erfolgte das aber nicht. Wurde das im Leistungsverzeichnis so
festgelegt, oder wurde das jedem einzelnen Pflasterer überlassen?
Den
Auftrag zur Ausführung hatte die Firma ITG erhalten. In der schriftlichen
Antwort wird von der Firma KAWA GmbH geredet. Wer ist das?
Herr
Ernsting bietet Herrn Krüger an, in die Verwaltung zu kommen, um die noch
offenen Fragen direkt mit dem FD-Leiter Tiefbau/Gemeindegrün zu klären.