Es liegt eine schriftliche Einwendung von Herrn Lippoldt gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 01. Juli 2010 vor. Nach Überprüfung der Tonbandaufzeichnung konnte der Einwendung aber nicht stattgegeben werden.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01. Juli 2010 wird festgestellt.