Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Vorlage: 091/10/1
Die
anliegende Neufassung der Straßenreinigungssatzung wird beschlossen.
Maßgabe des Hauptausschusses
Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung in §
1 Absatz 1 und Absatz 3 so zu belassen, wie in der zurzeit gültigen Fassung
bezüglich Grünanlagen (§ 1 Absatz 1) und straßenbegleitendes Grün (§ 1 Absatz
3, erster Absatz).
Anlagen
1. Straßenplan 06.09.2010
2. Ergebnisbereicht des
Arbeitskreises Winterwartung vom 12.08.2010
3. Synopse 12.08.2010
4. Neufassung der
Straßenreinigungssatzung vom 12.08.2010 inklusive Straßenverzeichnis vom
06.09.2010
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe beteiligen sich:
Frau Schwarzkopf
Herr Singer
Herr Burkardt
Frau von Törne
Frau Dr. Kimpfel
Herr Tauscher
Frau Sahlmann
Herr Dr. Mueller zu Protokoll
Ich hielte es für sinnvoll, wenn in unserer
Ordnung ein Parkverbot dann ausgesprochen würde, wenn Schneefall eintritt. Die
Anlieger der Straßen der Kategorie I müssten dann ihre Fahrzeuge von der Straße
nehmen. Das kann aber nicht über die Straßenverkehrsordnung erfolgen, sondern
müsste über das Ordnungsamt angeregt werden. Ich finde es sehr gut, dass der
Einsatz von Tausalz auf Gehwegen verboten ist. Nach Straßenverkehrsordnung ist
Tausalz aber auch auf Radwegen verboten. Das sollte so in unserer Satzung
drinstehen.
In der Satzung steht, dass das Räumen keine
Beschädigung der Gehwegoberflächen hervorrufen darf. Wir haben viele nicht befestigte
Gehwege, die mit rotierenden Schneeräumgeräten behandelt werden und dabei wird
natürlich die wassergebundene Decke in den Straßenraum gekehrt. Das wird
praktiziert. Deshalb sollte in der Satzung festgehalten werden, dass diese
Technik nicht auf unbefestigten Gehwegen einzusetzen ist.
Abstimmung
zur DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe:
Die DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe wird mehrheitlich
(19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenenthaltung) beschlossen.