Die anliegende Neufassung der Straßenreinigungssatzung wird beschlossen.  

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung in § 1 Absatz 1 und Absatz 3 so zu belassen, wie in der zurzeit gültigen Fassung bezüglich Grünanlagen (§ 1 Absatz 1) und straßenbegleitendes Grün (§ 1 Absatz 3, erster Absatz).

 

 

Anlagen

1.    Straßenplan 06.09.2010

2.    Ergebnisbereicht des Arbeitskreises Winterwartung vom 12.08.2010

3.    Synopse 12.08.2010

4.    Neufassung der Straßenreinigungssatzung vom 12.08.2010 inklusive Straßenverzeichnis vom 06.09.2010

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe beteiligen sich:

Frau Schwarzkopf

Herr Singer

Herr Burkardt

Frau von Törne

Frau Dr. Kimpfel

Herr Tauscher

Frau Sahlmann

 

 

Herr Dr. Mueller zu Protokoll

Ich hielte es für sinnvoll, wenn in unserer Ordnung ein Parkverbot dann ausgesprochen würde, wenn Schneefall eintritt. Die Anlieger der Straßen der Kategorie I müssten dann ihre Fahrzeuge von der Straße nehmen. Das kann aber nicht über die Straßenverkehrsordnung erfolgen, sondern müsste über das Ordnungsamt angeregt werden. Ich finde es sehr gut, dass der Einsatz von Tausalz auf Gehwegen verboten ist. Nach Straßenverkehrsordnung ist Tausalz aber auch auf Radwegen verboten. Das sollte so in unserer Satzung drinstehen.

In der Satzung steht, dass das Räumen keine Beschädigung der Gehwegoberflächen hervorrufen darf. Wir haben viele nicht befestigte Gehwege, die mit rotierenden Schneeräumgeräten behandelt werden und dabei wird natürlich die wassergebundene Decke in den Straßenraum gekehrt. Das wird praktiziert. Deshalb sollte in der Satzung festgehalten werden, dass diese Technik nicht auf unbefestigten Gehwegen einzusetzen ist.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe:

Die DS-Nr. 091-1/10 mit Maßgabe wird mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenenthaltung) beschlossen.