Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

DS-Nr. 044/16

1. Der mit DS-Nr. 143/14/1 i.V.m. DS-Nr. 133/15 beschlossene pauschale Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von 75.000 € für das Jahr 2016 wird überplanmäßig um 35.000 € auf 110.000 € erhöht.

2. Die Deckung des überplanmäßigen Zuschusses für das Jahr 2016 in Höhe von 35.000 € erfolgt aus der Deckungsreserve.

 

DS-Nr. 081/16

1. Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow,  für die Jahre 2017 bis 2022 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils  110.000 € zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.

 

2. Die Gewährung der in Ziff. 1 genannten pauschalen jährlichen Förderung ist abhängig von der Vorlage folgender Unterlagen:

- Jahresabschluss des Vorjahres

- prüffähige Hochrechnung der Kosten des laufenden Jahres

- Wirtschaftsplan des Folgejahres und des Folgefolgejahres

- Finanzplan des Folgejahres und des Folgefolgejahres

- Investitionsplan für das Folgejahr und das Folgefolgejahr

 

3. Die Mittel sind jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres abzurechnen.

 

4. Nicht benötigte Mittel sind zurück zu zahlen.

 

5. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2017 bis 2022 ausgeschlossen.

 

6. In den Jahren 2018, 2020 und 2022 sind die geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre durch den Genossenschaftsverband vorzulegen.

 

Anlage:

Antrag vom 22.06.2016

 


Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 werden im Kontext besprochen.

 

Herr Grubert stellt die vorliegenden Drucksachen vor und bittet den Ausschuss um Zustimmung.

 

Herr Templin regt an, eine pauschale Förderung auszureichen.

 

Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung von 20:45 Uhr bis 21:00 Uhr eröffnet Herr Nieter die Sitzung wieder. Es gibt keinen weiteren Diskussionsbedarf zu den Punkten 7.1 und 7.2.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 044/16:

 

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig beschlossen

 

Abstimmung zur DS-Nr. 081/ 16:

 

Herr Nieter übergibt das Wort an Herrn Grubert.

 

Herr Grubert gibt folgenden Änderungsvorschlag zur DS-Nr. 081/16 zu Protokoll:

 

1.   „Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für die Jahre 2017 bis 2022 jährlich eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 110.000 €, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

-        18.000 € Zuschuss zum Pachtzins,

-        32.000 € Zuschuss zu den warmen und kalten Betriebskosten und den Versicherungskosten,

-        je vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in des Kulturbetriebes ein Zuschuss von 20.000 €, höchstens insgesamt 60.000 €.

 

2.   Nicht benötigte Mittel sind nicht zurück zu zahlen.

 

3.   Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2017 bis 2022 ausgeschlossen.

 

4.   Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.

 

5.   In den Jahren 2018, 2020 und 2022 sind die geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre durch den Genossenschaftsverband vorzulegen.

 

6.   Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in drei Raten von je 25.000 € zum 15.03., 15.06. und 15.09. sowie einer Abschlussrate von 35.000 € zum 15.12. eines Jahres.

 

7.   Die pauschale Förderung (siehe Ziff. 1)wird ab 01.01.2018 jährlich um 2 % erhöht.

 

Die Anlage der DS-Nr. 081/16 bleibt unverändert und behält ihre Gültigkeit für diese DS.“

 

Herr Templin stellt ebenfalls einen Änderungsantrag, der wie folgt lautet:

 

Die Aufrechthaltung des nachhaltigen Betriebes der Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele eG fördert die Gemeinde dadurch, dass sie für die Dauer des Pachtverhältnisses die Pacht, die Betriebskosten, die Versicherungskosten und die Lohnkosten je festangestellten Mitarbeiter/-in der drei im Kulturbetrieb Beschäftigten in Höhe von 20.000 EUR gewährt.“

 

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag von Herrn Templin:

 

2 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmung zum Änderungsantrag von Herrn Grubert:

 

5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig beschlossen

 

An der Frage- und Diskussionsrunde zu den TO 7.1 und 7.2 beteiligten sich Herr Hurnik, Herr Templin, Frau Schwarzkopf, Herr Brinkhoff, Herr Singer, Herr Nieter und Herr Grubert.