Herr Weis hat folgende schriftliche Fragen an die Verwaltung gestellt; er bittet um Kopien der Entscheidungen:

 

  1. Welche verkehrsrechtlichen Anträge der Gemeinde an die Verkehrsbehörde des Landkreises wurden in 2015 bis Sept. 2016 beantragt?
  2. Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde des Landkreises wurden in 2015 bis Sept. 2016 erlassen?
  3. Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrsbehörde des Landkreises sind bereits umgesetzt bzw. noch nicht umgesetzt?
  4. Welche Versagungen seitens der Verkehrsbehörde des Landkreises liegen für diesen Zeitraum vor?

 

Die Verwaltung reicht die Antworten nach.

 

Frau Sahlmann hat folgende schriftliche Fragen an die Verwaltung gestellt:

 

  1. Es fällt auf, dass an der Stadtgrenze zu Berlin im Bereich der Stammbahntrasse (ehemaliger Mauerstreifen von der Karl-Marx-Straße bis zum Panzerdenkmal) viele Hundebesitzer oder Hundeausführer (manchmal mit mehr als 6 Hunden) die Hunde frei laufen lassen. Für andere Fußgänger und Radfahrer gibt es dadurch manchmal Ärger. Die Hundebesitzer sind in dem Glauben, sich in einem „Hundeauslaufgebiet“ zu befinden, obwohl keine Schilder angebracht sind.

Frage: Kann die Verwaltung/der Bürgermeister klären, ob es auf Berliner Seite ein „Hundeauslaufgebiet“ gibt und welches Gebiet es umfasst? Wie ist die rechtliche Situation im/jetzt mit Wald (Wald - keine freilaufenden Hunde erlaubt) bestandenes Gebiet auf der Kleinmachnower Seite?

 

Beantwortung Herr Scholz: „Es ist kein Hundeauslaufgebiet. Ein qualifiziertes Hundeauslaufgebiet gibt es in der Gemarkung Kleinmachnow nicht. Wenn das Gebiet planungsrechtlich Wald sein sollte, ist immer entscheidend, wie es sich vor Ort darstellt. Wenn es kein Wald nach Landeswaldgesetz ist, gilt die Regelung nicht. Nur direkt im Wald gilt Leinenzwang. Alles was nicht Wald ist, da kann ein Hund frei laufen gelassen werden. Ausnahme bilden Spielplätze; dort ist Leinenpflicht.

Die Einstufung der Hunde in gefährliche Rassen regelt die  Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg. Diese gefährlichen Rassen sind dann auch an der Leine zu führen.“

 

2. Anfrage Frau Sahlmann: „Wann ging die PV-Anlage auf der Seeberg-Grundschule in Betrieb und was erbringt sie für eine Leistung?“

Beantwortung Herr Scholz: „Sie ging am 17.06.2016 in Betrieb und hat bisher 14.078 kWh erbracht.“

 

Anfragen Herr Gutheins:

 

·         Die CDU-/FDP-Fraktion hatte am Anfang der Sommerferien eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung gestellt hinsichtlich der Qualität der Passprüfgeräte im Bürgerbüro. Bekommen wir die Antwort in der GV?

·         Ich hatte zweimal über den Maerker mitgeteilt, dass an den Glascontainern die Schallschutzklappen abhanden gekommen sind. Mir ist aufgefallen, dass an einigen Containern Mischvarianten installiert sind (Schallschutzklappe oder als Ersatz Gummilappen). Was ist damit beabsichtigt?

 

Die Verwaltung reicht die Antworten nach.

 

Anfrage Herr Herrmann: „Wie verhält es sich mit dem Fahrradstreifen in der Ernst-Thälmann-Straße? Ist denn jeder verpflichtet, diesen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu benutzten? Wie ist die Rechtslage? Wie ist das mit den Kindern? Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man den ehemaligen Radweg benutzt?“

Beantwortung Frau Sahlmann: „Kinder bis 8 müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis 10 können auf dem Gehweg fahren.“

Herr Herrmann: „Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man den ehemaligen Radweg benutzt? Ja oder nein?“

Beantwortung Frau Sahlmann: „Ja.“

Herr Herrmann: „Wie verhält sich das auf der anderen Seite?“

Beantwortung Herr Dr. Prüger: „Sie können auf der Straße fahren, Sie müssen aber nicht auf der Straße fahren.“

Hinweis Herr Sahlmann: Konformität herstellen in Richtung Steinweg hinsichtlich der Beschilderung und bezgl. der Geschwindigkeit

 

Vorschlag Herr Weis: „Ich hätte das Angebot, wenn es jetzt nicht gleich in vier Wochen ist, hier als Vertreter der Fahrrad fahrenden Zunft Ihnen Rede und Antwort zu stehen, soweit ich das kann. Es wäre eine Lösung, dass man hier einmal sagt wie, wo, was. Das kann ich gerne machen, wenn es gewünscht ist.“

Frau Sahlmann: „Wir nehmen das für eine der nächsten Sitzungen auf.“

Der Ausschuss stimmt dem zu.