Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Grubert

Erläutert einleitend.

 

Der Eigentümer hatte angeboten, mit uns zu diskutieren. Dazu fanden auf Einladung des Bürgermeisters und in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen und den Vorsitzenden der Fachausschüsse am 5. April 2016, am 11. Mai 2016 und am 13. Juni 2016 Gespräche statt. Es wurde ein neues Konzept vorgestellt, was im Wesentlichen eine starke Verkleinerung des Geländes des Boardinghauses vorsieht. Auch wurde präsentiert, wie sich die Bebauung entwickelt werden könnte, in Form von drei Terrassenhäuser mit der Möglichkeit durchzusehen.

 

Frau Steinbeck – vom Eigentümer beauftragte Architektin

Stellt an Hand einer Dokumentation den Stand der Diskussionen und einen Kompromiss des Eigentümers vor.

 

Herr Tommasini – Eigentümer und Investor

Erläutert seine Position als Eigentümer und weist darauf hin, dass es keine Alternative zu diesem Projekt gibt. Die Gemeinde hat jetzt die Wahl, dem Projekt zuzustimmen oder es abzulehnen.

 

Herr Grubert

Architektin Frau Steinbeck hat mich angeschrieben und vorgeschlagen, dass den Gemeindevertretern und auch den sachkundigen Einwohnern die Möglichkeit geben wird, die Neue Hakeburg am 14. Juli 2016 um 18.00 Uhr noch einmal zu besichtigen. Dieses Angebot begrüße ich sehr.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die zurückliegenden drei Beratungsgespräche sehr offen geführt wurden und darin auch weitestgehend auf unsere Vorstellungen eingegangen wurde. Bezüglich der Zufahrtsregelung/Tiefgaragen ist eine ökologisch verträgliche Lösung zu schaffen. Was ganz klar ist: Es wird keine Zufahrt über die Straße Am Hochwald geben.

 

Herr Schubert

Der Städtebauliche Vertrag sollte dahingehend verändert werden, dass das Geh­recht für die Allgemeinheit zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr umfassender abgesichert wird und eine Sperrung auf vier Tage im Jahr begrenzt ist. Weiterhin sollte geprüft werden, ob das Gehrecht für Fußgänger durch den Burghof und das Radfahrrecht rechts und links über die Platanenallee gesichert ist und wie das in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann.

Weiterhin sollte eine entsprechende zivilrechtliche Grunddienstbarkeit formuliert und über den Städtebaulichen Vertrag in das Grundbuch übernommen werden. Anzustreben ist, dass schon der einzelne Bürger eine Klagemöglichkeit gegen den Eigentümer hat, wenn die Durchquerungsmöglichkeit des Burghofes eingeschränkt wird.

 

Herr Grubert

Die Punkte, die Herr Schubert angesprochen hat, im Beschlussvorschlag unter Ziff. 2 g thematisiert, halte ich für eine gute Lösung. Eine ergänzende Wohnbebauung sollte nach meiner Auffassung erst möglich sein, wenn entsprechende Absicherungen erfolgt sind.

Ich weise aber darauf hin, dass es auch um die Abmessungen der ergänzenden Bebauung geht. Das augenblickliche Planungsrecht ermöglicht eine Bebauung durch ein Boardinghaus mit einer Tiefe von 27 m. Nach unserer Einschätzung kann aber auch mit einer Tiefe von 15 m gearbeitet werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Oeff, Herr Hurnick, Herr Tommasini, Frau Scheib, Frau Bothmann, Herr Schubert, Herr Priebe, Frau Storch, Herr Kreemke, Herr Martens

 

Pause von 20.35 Uhr – 20.46 Uhr