Sitzung: 06.10.2010 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: UVO 13/2010
Lfd. Nr. 8/2010 –
Siedlungsstraßen – ruhender Verkehr
Als
TOP 9 in der Sitzung am 06.10.2010.
Lfd. Nr.
16/2010 – Lärmschutz an Hauptstraßen
Herr Tauscher präzisiert: Nicht allgemeine
Hauptstraßen seien gemeint, sondern Auslöser war die Diskussion um den Lärmpegel
Zehlendorfer Damm in Erwartung der Veränderung mit der Umgehungsstraße L 77.
Wir wollen sachkundig informiert werden, welche Auswirkungen hat das auf den
Zehlendorfer Damm, für die Bewohner usw.
Frau Neidel informierte Es wurde schon ein
erster Kontakt mit Herrn Schmidt vom Landesbetrieb Straßenwesen aufgenommen. Da
sich gerade die Abwägung im Planfeststellungsverfahren vollziehe, sei er nicht
bereit, zum jetzigen Zeitpunkt hier einen Vortrag zu halten; zu einem späteren
Zeitpunkt gern.
Lfd. Nr. 17/2010
bis 20/2010 - Sanierung Duellpfuhl
Herr Brinkmann erläutert, dass die Beantwortung
der Fragen zur November- oder Januarsitzung erfolgen werde.
Lfd. Nr.
21/2010 – Str. Am Hochwald – Wendeanlage BBIS
Herr Brinkmann erläutert, dass das VZ an der richtigen
Stelle stehe.
Lfd. Nr.
22/2010 – Verkehrssituation Uhlenhorst
Herr Musiol erläutert, dass mit der
Beschlussfassung in der GV diese lfd. Nr. beantwortet sei.
Lfd. Nr.
23/2010 – Parkraumbewirtschaftung
Die Fachinfo-Nr. UVO 13/2010 – Öffentliche Parkplätze
im Gemeindegebiet – wurde in der Sitzung verteilt.
Frau Neidel informiert, dass es die Parkplätze
seien, die öffentlich zu nutzen sind, allerdings nicht private Flächen, sondern
nur gemeindeeigene Flächen.
Lfd. Nr.
24/2010 – Änderung KLM-FNP-13 f. Waldflächen
Anfrage Herr Heinze: Das Flurstück 44 ist nun
ausgewiesen als Flurstück 255. Richtig ist es, dass von dem Flurstück 44 durch
den Straßenausbau ein Teil der Fläche, ein ganz geringer Teil, abgetrennt
wurde. Ist es nun sachlich richtig, dass man das alte Flurstück liquidiert und
eine neue Nr. gibt? Bei dem Flurstück 43 und dergleichen ist es ebenfalls
passiert.
Antwort Frau Neidel: Es ist so. Der
Landesbetrieb Straßenwesen hat 4 m² erwerben müssen. Wenn eine Teilung eines
alten Flurstückes erfolgt, dann vergibt nicht die Verwaltung die Nr. und führt
fort, sondern das Katasteramt des LK.
Anfrage von Herrn Heinze: Ist das dem Eigentümer
mitgeteilt worden?
Antwort Frau Neidel: Ja und der Eigentümer
muss auch persönlich zur Grenzfeststellung erscheinen und das
Grenzfeststellungsprotokoll abzeichnen.
Lfd. Nr.
25/2010 – Waldflächen Flur/Flurstück ausweisen
Beantwortet, s. Lfd. Nr. 24/2010.