Sitzung: 07.07.2016 Finanzausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: /
Vorlage: DS-Nr. 099/16
Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Frau Braune
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.
Herr
Martens nimmt ab 18:40 Uhr an dieser Sitzung teil.
Somit sind 7
Gemeindevertreter anwesend.
Herr Nieter
nimmt ab 18:45 Uhr an dieser Sitzung teil.
Somit sind 8
Gemeindevertreter anwesend.
Herr Templin möchte
gern wissen, wie die Kämmerin auf die Zahlen der Steuerentwicklung gekommen ist
und warum diese Zahlen so aufgenommen wurden. Dazu berichtet Frau Braune, dass
dies von den überwiegend höheren Steuervorauszahlungen von Unternehmen abhängt.
Eine Änderung der
Hebesätze gab es nicht.
Des Weiteren ist die
Erstattung an EMB schon berücksichtigt. Sie macht in diesem Zusammenhang auf
das als Tischvorlage verteilte Schreiben des Bürgermeisters aufmerksam.
Herr Warnick fragt
nach, ob gesagt werden kann, wann die Vorauszahlungen eingegangen sind. Dazu
teilt Frau Braune mit, dass einige
Vorauszahlungen zum Halbjahr eingehen und manche auch vierteljährlich.
Herr Templin merkt an, dass sich diese Zahlen auf das
Jahr 2016 beziehen und fragt, ob diese Zahlungen auch auf eine erhöhte Zahl von
neuen Gewerbesteuerzahlern beruhen.
Laut Frau Braune hängt dies nicht nur von neuen Gewerbesteuerzahlern ab, sondern auch von
Unternehmen die höhere Vorauszahlungen geleistet haben.
Bei den Unternehmen,
die eine erhöhte Vorauszahlung getätigt haben, wurde auch durch die Kämmerei
nachgefragt, ob dies so richtig ist. Herr Pfistner fragt nach, ob der
wichtigste Grund für diesen Nachtragshaushalt
der Kauf der Auferstehungskirche ist.
Dies bejaht Frau
Braune.
Er möchte wissen,
warum nun doch aus Gründen der Rechtssicherheit ein Nachtragshaushalt erstellt
wurde.
Herr Piecha
berichtet dazu, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung ein Beschluss zum
Ankauf des Grundstückes mit Gebäude (Auferstehungskirche) gefasst wurde. Das
gewählte rechtliche Konstrukt wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung
erläutert. Auch der Kommunalaufsicht wurde dies vorgestellt.
Grundsätzlich hatte
die Kommunalaufsicht dazu keine Bedenken, jedoch wurde auf haushalterische
Vorbehalte hingewiesen. Die Gemeinde Kleinmachnow würde eine Verpflichtung
eingehen, für die es noch keine haushalterische Deckung gibt.
Herr Harmsen möchte
wissen, ob es trotz Nachtragshaushalt noch eine Vorschau per 30.06. gibt. Des
Weiteren merkt er an, dass die Gewerbesteuer mit einem deutlich höheren Betrag
zu Buche schlägt als geplant. Gehen Sie als Kämmerin davon aus, dass es sich
hierbei um einmalige höhere Zahlungen handelt? Aus seiner Sicht wäre es wichtig
zu wissen, ob die höheren Steuereinnahmen einmalig oder dauerhaft wären.
Frau Braune
informiert, dass der Quartalsbericht derzeitig erarbeitet wird.
Der
Nachtragshaushalt ersetzt nicht den Quartalsbericht.
Herr Harmsen
hinterfragt nochmals die Zahlen der Gewerbesteuer. Es sind mehr
Gewerbesteuereinnahmen als erwartet. Gehen Sie davon aus, dass es sich um eine
einmalige Steigerung der Gewerbesteuerzahlung handelt?
Frau Braune merkt
an, dass dies nicht vorhergesagt werden kann.
Herr Warnick ergänzt
diese Aussage und berichtet, dass die Unternehmen je nach Unternehmenssituation
ihre Vorauszahlungen tätigen. Dies kann sich jährlich ändern.
Herr Templin
berichtet, dass der Nachtragshaushalt ausschließlich wegen dem Ankauf der
Auferstehungskirche erforderlich ist. Laut Drucksache war dies aber so nicht
vorgesehen. Seine Fraktion hat den Beschluss für rechtswidrig erachtet.
Herr Piecha erläutert
nochmals, dass es hierbei um den Ankauf der Kirche geht. Das Grundstück soll
2017/2018 erworben werden. Sobald das Eigentum der Gemeinde gehört, greifen die
von Herrn Templin genannten Investitionsmaßnahmen.
Jetzt geht es darum,
eine Verpflichtungsermächtigung zu begründen, um einen Ankauf der Kirche
abzusichern.
Herr Templin möchte
von der Kämmerin die Aussage haben, ob sie der Ausführung von Herrn Piecha
zustimmt.
Frau Braune stimmt
der Ausführung von Herrn Piecha zu.
Herr Templin fragt
explizit die Kämmerin, ob es keine Investition ist. Frau Braune merkt dazu an,
dass es später eine Investition wird. Wenn ein Konzept feststeht, dann ja.
Der Ankauf musste
jetzt dargestellt werden und dementsprechend wurde eine Verpflichtungsermächtigung
notwendig. Dies war die Empfehlung der Kommunalaufsicht.
Herr Piecha
antwortet, dass es eine Investition in die Zukunft der Gemeinde Kleinmachnow
ist.
Frau Dr.
Bastians-Osthaus möchte wissen, ob es richtig ist, dass bei der Schlüsselzuweisung
2018 und 2019 eine Null steht.
Des Weiteren
kritisiert Frau Dr. Bastians-Osthaus die Verfahrensweise mit dem Ankauf der
Auferstehungskirche. Als der Beschluss gefasst wurde, wurde gesagt, dass ein
Nachtragshaushalt nicht erforderlich ist. Dies wäre rechtlich auch geprüft
worden. Nun gibt es doch einen Nachtragshaushalt. Sie findet es sehr
enttäuschend, dass der Bürgermeister nicht anwesend ist um dazu Stellung zu
nehmen.
Muss in der Folge
nun der Beschluss zum Ankauf der Kirche nochmals geändert werden?
Laut Frau Braune
muss die Drucksache nicht noch einmal geändert werden. Die
Verpflichtungsermächtigung wurde jetzt dementsprechend berücksichtigt.
Zum Thema
„Schlüsselzuweisung“ berichtet Frau Braune, dass die neuen Orientierungsdaten
vom 28.06.2016 berücksichtigt wurden.
Herr Warnick stellt
die Drucksache DS-Nr.: 099/16 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der
Drucksache DS-Nr.: 099/16 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4
Enthaltungen.
Herr Templin gibt
eine Erklärung zu Protokoll:
Ich habe die Nachtragshaushaltssatzung
deswegen abgelehnt, weil
es sich nach Rückfrage bei der Kämmerin, bei dem im Haushalt dargestellten
Ankauf der Auferstehungskirche, um keine Investition handeln soll.
Demzufolge ist auch die Dar-stellung im Haushaltsplan unrechtmäßig.