Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: /

Bescfhlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.

 

 Herr Martens nimmt ab 18:40 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

 Herr Nieter nimmt ab 18:45 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 8 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Templin möchte gern wissen, wie die Kämmerin auf die Zahlen der Steuerentwicklung gekommen ist und warum diese Zahlen so aufgenommen wurden. Dazu berichtet Frau Braune, dass dies von den überwiegend höheren Steuervorauszahlungen von Unternehmen abhängt.

Eine Änderung der Hebesätze gab es nicht.

Des Weiteren ist die Erstattung an EMB schon berücksichtigt. Sie macht in diesem Zusammenhang auf das als Tischvorlage verteilte Schreiben des Bürgermeisters aufmerksam.

Herr Warnick fragt nach, ob gesagt werden kann, wann die Vorauszahlungen eingegangen sind. Dazu teilt Frau Braune mit, dass einige Vorauszahlungen zum Halbjahr eingehen und manche auch vierteljährlich.

Herr Templin merkt an, dass sich diese Zahlen auf das Jahr 2016 beziehen und fragt, ob diese Zahlungen auch auf eine erhöhte Zahl von neuen Gewerbesteuerzahlern beruhen. Laut Frau Braune hängt dies nicht nur von neuen Gewerbesteuerzahlern ab, sondern auch von Unternehmen die höhere Vorauszahlungen geleistet haben.

Bei den Unternehmen, die eine erhöhte Vorauszahlung getätigt haben, wurde auch durch die Kämmerei nachgefragt, ob dies so richtig ist. Herr Pfistner fragt nach, ob der wichtigste Grund für diesen Nachtragshaushalt der Kauf der Auferstehungskirche ist.

Dies bejaht Frau Braune.

Er möchte wissen, warum nun doch aus Gründen der Rechtssicherheit ein Nachtragshaushalt erstellt wurde.

Herr Piecha berichtet dazu, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung ein Beschluss zum Ankauf des Grundstückes mit Gebäude (Auferstehungskirche) gefasst wurde. Das gewählte rechtliche Konstrukt wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert. Auch der Kommunalaufsicht wurde dies vorgestellt.

Grundsätzlich hatte die Kommunalaufsicht dazu keine Bedenken, jedoch wurde auf haushalterische Vorbehalte hingewiesen. Die Gemeinde Kleinmachnow würde eine Verpflichtung eingehen, für die es noch keine haushalterische Deckung gibt.

Herr Harmsen möchte wissen, ob es trotz Nachtragshaushalt noch eine Vorschau per 30.06. gibt. Des Weiteren merkt er an, dass die Gewerbesteuer mit einem deutlich höheren Betrag zu Buche schlägt als geplant. Gehen Sie als Kämmerin davon aus, dass es sich hierbei um einmalige höhere Zahlungen handelt? Aus seiner Sicht wäre es wichtig zu wissen, ob die höheren Steuereinnahmen einmalig oder dauerhaft wären.

Frau Braune informiert, dass der Quartalsbericht derzeitig erarbeitet wird.

Der Nachtragshaushalt ersetzt nicht den Quartalsbericht.

Herr Harmsen hinterfragt nochmals die Zahlen der Gewerbesteuer. Es sind mehr Gewerbesteuereinnahmen als erwartet. Gehen Sie davon aus, dass es sich um eine einmalige Steigerung der Gewerbesteuerzahlung handelt?

Frau Braune merkt an, dass dies nicht vorhergesagt werden kann.

Herr Warnick ergänzt diese Aussage und berichtet, dass die Unternehmen je nach Unternehmenssituation ihre Vorauszahlungen tätigen. Dies kann sich jährlich ändern.

Herr Templin berichtet, dass der Nachtragshaushalt ausschließlich wegen dem Ankauf der Auferstehungskirche erforderlich ist. Laut Drucksache war dies aber so nicht vorgesehen. Seine Fraktion hat den Beschluss für rechtswidrig erachtet.

Herr Piecha erläutert nochmals, dass es hierbei um den Ankauf der Kirche geht. Das Grundstück soll 2017/2018 erworben werden. Sobald das Eigentum der Gemeinde gehört, greifen die von Herrn Templin genannten Investitionsmaßnahmen.

Jetzt geht es darum, eine Verpflichtungsermächtigung zu begründen, um einen Ankauf der Kirche abzusichern.

Herr Templin möchte von der Kämmerin die Aussage haben, ob sie der Ausführung von Herrn Piecha zustimmt.

Frau Braune stimmt der Ausführung von Herrn Piecha zu.

Herr Templin fragt explizit die Kämmerin, ob es keine Investition ist. Frau Braune merkt dazu an, dass es später eine Investition wird. Wenn ein Konzept feststeht, dann ja.

Der Ankauf musste jetzt dargestellt werden und dementsprechend wurde eine Verpflichtungsermächtigung notwendig.  Dies war die Empfehlung der Kommunalaufsicht.

Herr Piecha antwortet, dass es eine Investition in die Zukunft der Gemeinde Kleinmachnow ist.

Frau Dr. Bastians-Osthaus möchte wissen, ob es richtig ist, dass bei der Schlüsselzuweisung 2018 und 2019 eine Null steht.

Des Weiteren kritisiert Frau Dr. Bastians-Osthaus die Verfahrensweise mit dem Ankauf der Auferstehungskirche. Als der Beschluss gefasst wurde, wurde gesagt, dass ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich ist. Dies wäre rechtlich auch geprüft worden. Nun gibt es doch einen Nachtragshaushalt. Sie findet es sehr enttäuschend, dass der Bürgermeister nicht anwesend ist um dazu Stellung zu nehmen.

Muss in der Folge nun der Beschluss zum Ankauf der Kirche nochmals geändert werden?

Laut Frau Braune muss die Drucksache nicht noch einmal geändert werden. Die Verpflichtungsermächtigung wurde jetzt dementsprechend berücksichtigt.

Zum Thema „Schlüsselzuweisung“ berichtet Frau Braune, dass die neuen Orientierungsdaten vom 28.06.2016 berücksichtigt wurden.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 099/16 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 099/16 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.

 

Herr Templin gibt eine Erklärung zu Protokoll:

Ich habe die Nachtragshaushaltssatzung deswegen abgelehnt, weil es sich nach Rückfrage bei der Kämmerin, bei dem im Haushalt dargestellten Ankauf der Auferstehungskirche, um keine Investition handeln soll. Demzufolge ist auch die Dar-stellung im Haushaltsplan unrechtmäßig.