Sitzung: 07.07.2016 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 069/16
Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten in der Fontanestraße zu.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 105.930,00 € (Vorplanungskosten 4.530,00 €, Investitionskosten 101.400,00 €).
Die Baukosten in Höhe von 90.500,00 € sollen von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen werden, mit der darüber ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2017 umgesetzt werden.
Erläuterungen
seitens der Verwaltung gibt es keine.
Die vorgelegte
Beschlussvorlage wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt
abgestimmt:
Bauausschuss 8
Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
Umweltausschuss 9
Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Maßgabe
Herr Tauscher berichtet
kurz aus dem Umweltausschuss dazu.
Er merkt an, dass
die Anwohner der Fontanestraße durch diese Maßnahme keine Vorteile haben.
Vorteile hat die Gemeinde Kleinmachnow, aber auch die Freibad Kiebitzberge
GmbH. Die anfallenden Kosten müssen
von der Freibad Kiebitzberge GmbH mitgetragen werden.
Der
Änderungsvorschlag aus dem Umweltausschuss lautet wie folgt:
Der UVO empfiehlt der Verwaltung
die Formulierung sollen durch werden zu ersetzen nach Beratung des
Aufsichtsrates Freibad Kiebitzberge GmbH zur Gemeindevertretersitzung am 20.
Juli 2016 (bezieht sich auf Satz 3 des Beschlussvorschlages).
Herr Templin ist der
Meinung, dass bei Grundsatz- und Errichtungsbeschlüssen auch Vorschriften
eingehalten werden müssen. Er glaubt, dass in diesem Fall „sollen“ durch
„werden“ nicht zu ersetzen geht.
Er schlägt
stattdessen vor, vorbehaltlich einer Prüfung, folgende Formulierung zu
verwenden:
Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn die
Freibad Kiebitzberge GmbH ….
Herr Templin merkt
an, dass ein Dritter nicht per Beschluss verpflichtet werden kann.
Herr Tauscher
berichtet, dass der Aufsichtsrat der Freibad Kiebitzberge GmbH noch vor der
Gemeindevertretersitzung tagt. Somit ist zur Gemeindevertretersitzung ein
Ergebnis bekannt. Herr Piecha merkt nochmals an, dass sich der Aufsichtsrat damit am 15. Juli 2016
beschäftigen wird.
Dies bestätigt Frau
Schwarzkopf.
Herr Warnick teilt
mit, dass dies als Protokollnotiz aufgenommen wird.
Protokollnotiz:
Diese Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn
sich die Freibad Kiebitzberge an den Kosten beteiligt.
Dies bedarf aber der Zustimmung des
Aufsichtsrates der Freibad Kiebitzberge GmbH.
Herr Harmsen stellt
die Frage, warum die Kosten nur die Freibad Kiebitzberge GmbH mittragen soll.
Der Radweg wird auch von den Besuchern
des Sportplatzes, des SportForums und des Tennisplatzes mitgenutzt. Herr
Templin macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um einen Grundsatz- und
Errichtungsbeschluss für eine Baumaßnahme handelt. Es gibt eine entsprechende Verordnung, dass
die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Anwohner haben jedoch nichts
von dieser Maßnahme. Damit die Anwohner von den Kosten befreit werden können,
ist die Idee entstanden, die Freibad Kiebitzberge GmbH an den Kosten zu
beteiligen. Wenn jetzt alle, die diesen Fahrradweg nutzen, zu Kasse gebeten
werden sollen, kommen wir von Einem zum Anderen.
Herr Templin hält
den 3. Absatz für notwendig, da sonst die Anwohner einen Kostenbescheid
erhalten werden.
Herr Warnick stellt
die Drucksache DS-Nr.: 069/16 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 069/16 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.