Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten in der Fontanestraße zu.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 105.930,00 (Vorplanungskosten 4.530,00 €, Investitionskosten 101.400,00 €).

 

Die Baukosten in Höhe von 90.500,00 € sollen von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen werden, mit der darüber ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2017 umgesetzt werden.

 


Erläuterungen seitens der Verwaltung gibt es keine.

 

Die vorgelegte Beschlussvorlage wurde in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

 

Bauausschuss 8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Umweltausschuss 9 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Maßgabe

 

Herr Tauscher berichtet kurz aus dem Umweltausschuss dazu.

Er merkt an, dass die Anwohner der Fontanestraße durch diese Maßnahme keine Vorteile haben. Vorteile hat die Gemeinde Kleinmachnow, aber auch die Freibad Kiebitzberge GmbH. Die anfallenden Kosten müssen von der Freibad Kiebitzberge GmbH mitgetragen werden.

 

Der Änderungsvorschlag aus dem Umweltausschuss lautet wie folgt:

Der UVO empfiehlt der Verwaltung die Formulierung sollen durch werden zu ersetzen nach Beratung des Aufsichtsrates Freibad Kiebitzberge GmbH zur Gemeindevertretersitzung am 20. Juli 2016 (bezieht sich auf Satz 3 des Beschlussvorschlages).

 

Herr Templin ist der Meinung, dass bei Grundsatz- und Errichtungsbeschlüssen auch Vorschriften eingehalten werden müssen. Er glaubt, dass in diesem Fall „sollen“ durch „werden“ nicht zu ersetzen geht.

Er schlägt stattdessen vor, vorbehaltlich einer Prüfung, folgende Formulierung zu verwenden:

Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn die Freibad Kiebitzberge GmbH ….

 

Herr Templin merkt an, dass ein Dritter nicht per Beschluss verpflichtet werden kann.

Herr Tauscher berichtet, dass der Aufsichtsrat der Freibad Kiebitzberge GmbH noch vor der Gemeindevertretersitzung tagt. Somit ist zur Gemeindevertretersitzung ein Ergebnis bekannt. Herr Piecha merkt nochmals an, dass sich der Aufsichtsrat damit am 15. Juli 2016 beschäftigen wird.

Dies bestätigt Frau Schwarzkopf.

Herr Warnick teilt mit, dass dies als Protokollnotiz aufgenommen wird.

 

Protokollnotiz:

Diese Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn sich die Freibad Kiebitzberge an den Kosten beteiligt.

Dies bedarf aber der Zustimmung des Aufsichtsrates der Freibad Kiebitzberge GmbH.

 

Herr Harmsen stellt die Frage, warum die Kosten nur die Freibad Kiebitzberge GmbH mittragen soll. Der Radweg wird auch von den Besuchern des Sportplatzes, des SportForums und des Tennisplatzes mitgenutzt. Herr Templin macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um einen Grundsatz- und Errichtungsbeschluss für eine Baumaßnahme handelt. Es gibt eine entsprechende Verordnung, dass die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Die Anwohner haben jedoch nichts von dieser Maßnahme. Damit die Anwohner von den Kosten befreit werden können, ist die Idee entstanden, die Freibad Kiebitzberge GmbH an den Kosten zu beteiligen. Wenn jetzt alle, die diesen Fahrradweg nutzen, zu Kasse gebeten werden sollen, kommen wir von Einem zum Anderen.

Herr Templin hält den 3. Absatz für notwendig, da sonst die Anwohner einen Kostenbescheid erhalten werden.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 069/16 zur Abstimmung.


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 069/16 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.