Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss DS-Nr. 164/12 vom 13.12.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird geändert. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen, mit dem die folgenden Punkte umgesetzt werden:

1)        Die zulässige Nutzungsart soll von „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ in „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.

2)        Wie bereits im Bebauungsplan in seiner z. Zt. rechtswirksamen Fassung soll die bauliche Erweiterung um eine ergänzende Wohnbebauung westlich der Burg unter folgenden Voraussetzungen möglich werden:

a)    Überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) max. 15,0 x 60,0 m,

b)    Tiefgaragengeschoss(-e) unterhalb des Baufensters ca. 17,0 x 60,0 m,

c)    Festsetzung abweichende Bauweise, Begrenzung der Gebäudelänge auf ca. 16,0 m,

d)    Gebäudehöhe max. 12,0 m (orientiert an der Traufhöhe des Hauptdaches der Burg),

e)    Staffelung der Baukörper entlang südlicher und nördlicher Baugrenze durch Einrücken des/der oberen Geschosse,

f)     Verzicht auf in Anl. 4, Stand der Planungen des Grundstückseigentümers v. 13.06.2016 noch dargestellte Nebenanlagen (Schuppen nördlich, Schwimmbad südlich der ergänzenden Wohnbebauung) sowie

g)    vertragliche Regelung der Gemeinde mit dem Grundstückseigentümer, wonach die ergänzende Wohnbebauung erst realisiert werden darf, nachdem wesentliche Schritte zur Sanierung der denkmalgeschützten Burganlage abgeschlossen sind.

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3)        Beizubehalten ist das Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, den Burghof durchqueren zu können, wie im Städtebaulichen Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 v. 07.10.2009 festgelegt.

4)        Die Zulässigkeit eines Parkplatzes für bis zu 42 Kfz innerhalb der privaten Verkehrsfläche G 10 östlich der Burg soll entfallen; die gemäß kommunaler Satzung notwendigen Stellplätze sind stattdessen in der unter Ziff. 2 lit. b bezeichneten Tiefgarage unterhalb den westlich geplanten baulichen Erweiterungen vorzusehen.

5)        Die Zulässigkeit eines Gastgartens innerhalb der privaten Parkanlage unmittelbar südlich der Burg soll entfallen.

6)        Alle weiteren Festsetzungen des zurzeit rechtswirksamen Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden, die im Bebauungsplan zulässigen Maße werden nicht erweitert.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Der Investor räumt am 14.07.2016 um 18:00 Uhr den Gemeindevertretern die Möglichkeit ein, die Neue Hakeburg zu besichtigen.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/16/1 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Herr Gutheins

- Herr Schubert

- Frau Schwarzkopf

- Herr Bültermann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Warnick

 

 

         Frau Scheib kündigt eine Stellungnahme für den nichtöffentlichen Teil an.

 

- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

Nach einer ausführlichen Diskussion fasst Herr Grubert zusammen:

Zur Gemeindevertretersitzung wird eine DS-Nr. 007/16/2, ergänzt um einen Punkt 7, vorgelegt:

Vor der Aufnahme über Beratungen zu einem Bebauungsplan-Entwurf – also vor dem Auslegungsbeschluss – wird ein Workshopverfahren gemeinsam mit Eigentümer und Gemeinde Kleinmachnow durchgeführt. Es sollen bis zu 6 Architekten eingeladen werden. Die Gemeinde Kleinmachnow bezuschusst dieses Verfahren mit insgesamt 5000,00 €. Die Auswahl des zu übernehmenden Vorschlages erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde Kleinmachnow. Die Parameter, die dem Workshop zugrundgelegt werden, werden so sein, das eine BGF von max. 2900 m² angesetzt wird, eine Bautiefe von max. 18 m. Bezüglich der Zufahrtsregelung/Tiefgaragen ist eine ökologisch verträgliche Lösung zu schaffen. Es wird keine Zufahrt über die Straße –Am Hochwald- geben.


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der genannten Ergänzungen mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 007/16/1 als DS-Nr. 007/16/2 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.07.2016 zu setzen.