- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung wieder teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Meiereifeld 4a sowie damit verbunden die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Meiereifeld 6.

2.      Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgenden Maßgaben fachbehördlich befürwortet:

-        Die Grundfläche der Hauptanlage (Gebäude) darf 180 m², zzgl. Terrasse insgesamt 200 m², nicht überschreiten.

-        Die Grundflächen der Haupt- und Nebenanlagen dürfen
auf dem Grundstück Meiereifeld 4a, im Hinblick auf den Bestand, den Wert von 370 m² und
auf dem Grundstück Meiereifeld 6 den Wert von 300 m² nicht überschreiten.

-        Die Stellplätze und ihre Zufahrtsflächen sind in Anlage 3 ‑ Amtlicher Lageplan ‑ so darzustellen, wie es die geltenden rechtlichen Bestimmungen, u. a. Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Garagen- u. Stellplatzverordnung (BbgGStV) fordern. Entsprechend der so überarbeiteten Darstellung ist die Flächenbilanz der Nebenanlagen (GR/NA) anzupassen. Die o. g. max. zustimmungsfähigen Werte sind dabei einzuhalten.

       Mit Ausnahme der GR/NA entspricht das Vorhaben im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es wäre auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.

3.     Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


Es liegt ein Antrag auf Rederecht vor. Eingereicht von Herrn Rohde und seiner Mutter Frau Tews.

         Dem Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.

 

Frau Tews:

„Mein Name ist Marie-Luise Tews. Ich wohne seit meiner Geburt in Kleinmachnow. Mein Großvater hat das Haus –Meiereifeld 6- 1930 gebaut. Ich bin zwar nicht der Bauantragssteller, aber Sie werden sehen, dass ich auch mit involviert bin in diesen Antrag, den mein Sohn gestellt hat. Darum habe ich um das Rederecht gebeten. Mein Großvater hatte dann ein Baugeschäft gegründet. Das Baugeschäft Hermann Röhr. Er hat 3 Schulen in Kleinmachnow gebaut, die Friedhofskapelle und viele Häuser. Als mein Vater der Schwiegersohn wurde, hat er sich das Grundstück –Meiereifeld 4a- gekauft, hat dann 3 Garagen gebaut, eine 4. steht auf dem Grundstück –Meiereifeld 6-. Und diese Garagen mit einem Wendeplatz davor und einer Zufahrt auf dem Grundstück –Meiereifeld 4a- sind natürlich eine ziemlich große Versiegelung. Ich habe meinem Sohn das Grundstück –Meiereifeld 4a- überschrieben, aber mit der vertraglichen Absicherung, dass ich diese 3 Garagen weiterhin – so wie es also von Anfang an war – nutzen kann für meine Mieter –Meiereifeld 6-. Dadurch waren ihm nun gewissermaßen die Hände gebunden, und es gab nun entgegen den Vorgaben, die für den neuen B-Plan vorgesehen sind, natürlich Probleme, aber das kann er Ihnen sicherlich besser erklären, denn er hat mit dem Bauamt sehr oft gesprochen und versucht, Lösungen zu finden.“

 

Herr Rohde:

„Im November 2015 setzten wir uns mit dem Bauamt in Verbindung. Wir gingen damals noch von § 34 Baugesetzbuch aus. Wir stellten eine Bauvoranfrage. Diese Bauvoranfrage wurde abgelehnt, weil diese Änderungsanpassung erlassen wurde wegen dem Grundstück –Mittebruch/Ecke Zehlendorfer Damm-. Dann haben wir entsprechend den Vorgaben des Bauamtes die Gebäudefläche angepasst mit allen Maßgaben, die notwendig sind, um diese Hauptanlage einzuhalten. Das Problem ist – wie meine Mutter schon beschrieb -, dass die Nebenanlage schon bei 207 m² liegt, was natürlich sehr hoch ist. Es galt, möglichst die Nebenlagen, die schon da waren mit einzubeziehen. Das haben wir getan. Wir sind jetzt mit 6 Stellplätzen bei 175 m², wo noch Vorgaben sind, dass diese um 5 m² noch reduziert werden muss und bestimmte Sachen noch konkreter angegeben werden müssen. Wir wissen auch, wie wir das ausführen können, um in diesen Maßgaben zu bleiben. Die Hauptanlage ist mit allen Maßgaben des Bauamtes entsprechend versehen worden. Wir bitten inständig, nach der vielen Zeit, die wir mit Herrn Ernsting und seinen Mitarbeitern verbracht haben, dass wir diese Ausnahme aus der Veränderungssperre erhalten – herzlichen Dank.“

 

 

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.

Weiterhin zeigt Herr Ernsting und erläutert den betroffenen Bereich und unterlegt ihn mit Fotos der angrenzenden Gebäude zum Grundstück –Meiereifeld 4a-, so dass sich die Mitglieder des Hauptausschusses einen Eindruck machen können. Das Problem ist, dass noch keine Vorstellungen für den B-Plan für dieses Gebiet entwickelt wurden und kein Anspruch auf Ausnahme aus der Veränderungssperre besteht.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 011/16 beteiligen sich:

- Frau Schwarzkopf

- Frau Scheib

- Herr Bültermann

- Herr Templin

- Herr Gutheins

 

 

Herr Martens beantragt die Herstellung der Nichtöffentlichkeit.

         Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

 

Weiterführung der Aussprache:

- Herr Martens

- Frau Schwarzkopf

- Herr Baumgraß

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Warnick

 

 

Herr Grubert stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.

 

 

Öffentliche Sitzung

 

Herr Grubert:

In der Diskussion hier hat sich im Wesentlichen übereinstimmend ergeben, dass die Ziele, die in dem Bebauungsplan aufgestellt werden sollen, noch nicht so weit konkretisiert sind, und dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass das vorgestellte Bauvorhaben den Zielen des zukünftigen Bebauungsplanes entsprechen wird. Bis zum September 2016 sollen die Ziele des Bebauungsplanes erarbeitet werden. Ein Bauvorhaben aus der Veränderungssperre zu entlassen und zu ermöglichen, ist immer dann gegeben, wenn das Bauvorhaben grundsätzlich den Zielen des aufgestellten Bebauungsplanes entspricht. Das ist bei diesem Bauvorhaben mit erheblichem Zweifel, so dass in das Ergebnis der Diskussion so ist, dass wir uns nicht in der Lage sehen darüber abzustimmen, weil die Zielstellung, etwas aus der Veränderungssperre zu entlassen, nicht vorliegt. Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage zurückgezogen.


Die DS-Nr. 011/16 wird von der Verwaltung zurückgezogen.