- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung wieder teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Meiereifeld 4a sowie damit verbunden die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Meiereifeld 6.
2. Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgenden Maßgaben fachbehördlich befürwortet:
- Die Grundfläche der Hauptanlage (Gebäude) darf 180 m², zzgl. Terrasse insgesamt 200 m², nicht überschreiten.
-
Die Grundflächen der Haupt- und Nebenanlagen
dürfen
auf dem Grundstück Meiereifeld 4a, im
Hinblick auf den Bestand, den Wert von 370 m² und
auf dem Grundstück Meiereifeld 6 den
Wert von 300 m² nicht überschreiten.
- Die Stellplätze und ihre Zufahrtsflächen sind in Anlage 3 ‑ Amtlicher Lageplan ‑ so darzustellen, wie es die geltenden rechtlichen Bestimmungen, u. a. Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Garagen- u. Stellplatzverordnung (BbgGStV) fordern. Entsprechend der so überarbeiteten Darstellung ist die Flächenbilanz der Nebenanlagen (GR/NA) anzupassen. Die o. g. max. zustimmungsfähigen Werte sind dabei einzuhalten.
Mit Ausnahme der GR/NA entspricht das Vorhaben im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es wäre auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.
3. Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Es liegt ein Antrag auf
Rederecht vor. Eingereicht von Herrn Rohde und seiner Mutter Frau Tews.
→ Dem
Antrag auf Rederecht wird zugestimmt.
Frau Tews:
„Mein Name ist Marie-Luise Tews. Ich wohne seit meiner Geburt in
Kleinmachnow. Mein Großvater hat das Haus –Meiereifeld 6- 1930 gebaut. Ich bin
zwar nicht der Bauantragssteller, aber Sie werden sehen, dass ich auch mit
involviert bin in diesen Antrag, den mein Sohn gestellt hat. Darum habe ich um
das Rederecht gebeten. Mein Großvater hatte dann ein Baugeschäft gegründet. Das
Baugeschäft Hermann Röhr. Er hat 3 Schulen in Kleinmachnow gebaut, die
Friedhofskapelle und viele Häuser. Als mein Vater der Schwiegersohn wurde, hat
er sich das Grundstück –Meiereifeld 4a- gekauft, hat dann 3 Garagen gebaut,
eine 4. steht auf dem Grundstück –Meiereifeld 6-. Und diese Garagen mit einem
Wendeplatz davor und einer Zufahrt auf dem Grundstück –Meiereifeld 4a- sind
natürlich eine ziemlich große Versiegelung. Ich habe meinem Sohn das Grundstück
–Meiereifeld 4a- überschrieben, aber mit der vertraglichen Absicherung, dass
ich diese 3 Garagen weiterhin – so wie es also von Anfang an war – nutzen kann
für meine Mieter –Meiereifeld 6-. Dadurch waren ihm nun gewissermaßen die Hände
gebunden, und es gab nun entgegen den Vorgaben, die für den neuen B-Plan
vorgesehen sind, natürlich Probleme, aber das kann er Ihnen sicherlich besser
erklären, denn er hat mit dem Bauamt sehr oft gesprochen und versucht, Lösungen
zu finden.“
Herr Rohde:
„Im November 2015 setzten wir uns mit dem Bauamt in Verbindung. Wir
gingen damals noch von § 34 Baugesetzbuch aus. Wir stellten eine Bauvoranfrage.
Diese Bauvoranfrage wurde abgelehnt, weil diese Änderungsanpassung erlassen
wurde wegen dem Grundstück –Mittebruch/Ecke Zehlendorfer Damm-. Dann haben wir
entsprechend den Vorgaben des Bauamtes die Gebäudefläche angepasst mit allen
Maßgaben, die notwendig sind, um diese Hauptanlage einzuhalten. Das Problem ist
– wie meine Mutter schon beschrieb -, dass die Nebenanlage schon bei 207 m²
liegt, was natürlich sehr hoch ist. Es galt, möglichst die Nebenlagen, die
schon da waren mit einzubeziehen. Das haben wir getan. Wir sind jetzt mit 6
Stellplätzen bei 175 m², wo noch Vorgaben sind, dass diese um 5 m² noch
reduziert werden muss und bestimmte Sachen noch konkreter angegeben werden
müssen. Wir wissen auch, wie wir das ausführen können, um in diesen Maßgaben zu
bleiben. Die Hauptanlage ist mit allen Maßgaben des Bauamtes entsprechend
versehen worden. Wir bitten inständig, nach der vielen Zeit, die wir mit Herrn
Ernsting und seinen Mitarbeitern verbracht haben, dass wir diese Ausnahme aus
der Veränderungssperre erhalten – herzlichen Dank.“
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage, Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, ergänzt.
Weiterhin zeigt Herr Ernsting und erläutert den betroffenen Bereich und
unterlegt ihn mit Fotos der angrenzenden Gebäude zum Grundstück –Meiereifeld
4a-, so dass sich die Mitglieder des Hauptausschusses einen Eindruck machen
können. Das Problem ist, dass noch keine Vorstellungen für den B-Plan für
dieses Gebiet entwickelt wurden und kein Anspruch auf Ausnahme aus der
Veränderungssperre besteht.
An der Aussprache zur DS-Nr.
011/16 beteiligen sich:
- Frau Schwarzkopf
- Frau Scheib
- Herr Bültermann
- Herr Templin
- Herr Gutheins
Herr Martens beantragt die Herstellung der Nichtöffentlichkeit.
→ Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Nichtöffentliche Sitzung
Weiterführung der Aussprache:
- Herr Martens
- Frau Schwarzkopf
- Herr Baumgraß
- Herr Templin
- Herr Gutheins
- Herr Warnick
Herr Grubert stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.
Öffentliche Sitzung
Herr Grubert:
In der Diskussion hier hat sich im Wesentlichen übereinstimmend
ergeben, dass die Ziele, die in dem Bebauungsplan aufgestellt werden sollen,
noch nicht so weit konkretisiert sind, und dass erhebliche Zweifel daran
bestehen, dass das vorgestellte Bauvorhaben den Zielen des zukünftigen
Bebauungsplanes entsprechen wird. Bis zum September 2016 sollen die Ziele des
Bebauungsplanes erarbeitet werden. Ein Bauvorhaben aus der Veränderungssperre
zu entlassen und zu ermöglichen, ist immer dann gegeben, wenn das Bauvorhaben
grundsätzlich den Zielen des aufgestellten Bebauungsplanes entspricht. Das ist
bei diesem Bauvorhaben mit erheblichem Zweifel, so dass in das Ergebnis der
Diskussion so ist, dass wir uns nicht in der Lage sehen darüber abzustimmen,
weil die Zielstellung, etwas aus der Veränderungssperre zu entlassen, nicht
vorliegt. Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage zurückgezogen.
Die DS-Nr. 011/16 wird von der Verwaltung zurückgezogen.