Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Die Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt B zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze, vgl. Anl.  2), wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

2.         Prämissen der Bauausführung:

·       Wegbreite 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Länge des Weges ca. 721 m

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau, keine Verwendung von Recyclingbaustoffen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Natursteinmineralgemisch-Tragschicht 15 cm, Korngrößenabstufung 0-32 mm; falls in einigen Teilbereichen unzureichende Tragfähigkeit, dann Tragschichtstärke bis zu 30 cm, Grauwackegranulat-Deckschicht 4 cm, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen, Bereiche mit mehr als 4 % Längsgefälle Betonwerksteinpflaster ohne seitliche Bankette).

3.         Hierfür werden im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 192.000,00 EUR bereitgestellt.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 072/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.07.2016 zu setzen.,