Sitzung: 11.07.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 076/16
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom
16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Das Verfahren
wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.
Die Änderung soll sich
beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer
Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School
GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16
beteiligen sich:
- Frau Scheib
- Herr Templin
- Frau Schwarzkopf
- Herr Bültermann
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr 076/16 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.07.2016 zu setzen.