Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Herr Templin

- Frau Schwarzkopf

- Herr Bültermann


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr 076/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.07.2016 zu setzen.