Sitzung: 11.07.2016 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 077/16
Beschlussvorschlag:
1) Für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben der Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen (u. a. durch Flächen für den vorbeugenden Brandschutz sowie dem Neubau von zwei Schwimmbecken) auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugelassen:
Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche für
Nebenanlagen um weitere ca. 831 m2 (insgesamt geplante Grundfläche
für die Nebenanlagen ca. 2.260 m²).
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 077/16 wird einstimmig
zugestimmt.