Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)        Für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben der Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche der Nebenanlagen (u. a. durch Flächen für den vorbeugenden Brandschutz sowie dem Neubau von zwei Schwimmbecken) auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugelassen:

­        Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen um weitere ca. 831 m2 (insgesamt geplante Grundfläche für die Nebenanlagen ca. 2.260 m²).

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 077/16 wird einstimmig zugestimmt.