Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für die Jahre 2017 bis 2022 jährlich eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 110.000 €, die sich wie folgt zusammensetzt:

-          18.000 € Zuschuss zum Pachtzins,

-          32.000 € Zuschuss zu den warmen und kalten Betriebskosten und den Versicherungskosten,

-          je vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in des Kulturbetriebes ein Zuschuss von 20.000 €, höchstens insgesamt 60.000 €.

 

  1. Nicht benötigte Mittel sind nicht zurück zu zahlen.

 

  1. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2017 bis 2022 ausgeschlossen.

 

  1. Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.

 

  1. In den Jahren 2018, 2020 und 2022 sind die geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre durch den Genossenschaftsverband vorzulegen.

 

  1. Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in drei Raten von je 25.000 € zum 15.03., 15.06. und 15.09. sowie einer Abschlussrate von 35.000 € zum 15.12. eines Jahres.

 

  1. Die pauschale Förderung (siehe Ziff. 1)wird ab 01.01.2018 jährlich um 2 % erhöht.

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 081/16/1 beteiligen sich:

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Gutheins

- Herr Baugraß

- Herr Warnick

- Herr Templin

 

 

Herr Baumgraß zu Protokoll:

„Das zeigt hier, dass wir rumeiern und gar nicht wissen, wofür wir das Geld ausgeben. Das ist eine Frechheit. Das ist eine endlose Ausgabe von Geld pauschal über mehrere Jahre, ohne dass wir Zahlen von der Kulturgenossenschaft bekommen, wie sie wirtschaften. Aus meiner Sicht können die finanziell nicht wirtschaften. Nach welcher Förderrichtlinie fördern wir denn die Kulturgenossenschaft und wie wird das verbucht?“

Herr Grubert antwortet:

Es ist eine pauschale Förderung über eine Haushaltsstelle.

 

 

         Bis zur Gemeindevertretersitzung am 20.07.2016 wird die DS-Nr. 081/16/1 redaktionell überarbeitet bzw. inhaltlich präzisiert und als 081/167 vorgelegt.


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der genannten Ergänzungen mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 081/16/1 als DS-Nr. 081/16/2 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 20.07.2016 zu setzen.