Die Kommunen sind nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg verpflichtet, Gefahrenabwehrpläne aufzustellen. Damit auch verbunden ist die Erstellung sogenannter Gefahren- und Risikoanalysen. Gefahren- und Risikoanalysen sind dafür notwendig festzustellen, was für ein Gefahrenpotential in einer Kommune vorhanden ist. Daraus wird untersucht, was die Kommune im Bereich Feuerwehr- und Katastrophenschutz an Personal und Technik vorzuhalten hat. Die Gemeinde Kleinmachnow hat im Jahr 2014 ein Büro mit der Erarbeitung eines solchen Gefahrenabwehrplanes beauftragt. Dafür wurden entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr eingestellt.

Der Gefahrenabwehrplan ist fertiggestellt. Es ist angedacht, diesen zum nächsten Sitzungsdurchlauf als Beschlussvorlage einzubringen. Sofern der Gefahrenabwehrplan der Verwaltung vorzeitig vorliegt, wird er den Gemeindevertretern und den Mitgliedern des UVO-Ausschusses zur Kenntnis gegeben.