Sitzung: 21.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Die Kommunen sind nach dem Brandenburgischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetz des Landes Brandenburg verpflichtet,
Gefahrenabwehrpläne aufzustellen. Damit auch verbunden ist die Erstellung
sogenannter Gefahren- und Risikoanalysen. Gefahren- und Risikoanalysen sind
dafür notwendig festzustellen, was für ein Gefahrenpotential in einer Kommune
vorhanden ist. Daraus wird untersucht, was die Kommune im Bereich Feuerwehr-
und Katastrophenschutz an Personal und Technik vorzuhalten hat. Die Gemeinde
Kleinmachnow hat im Jahr 2014 ein Büro mit der Erarbeitung eines solchen
Gefahrenabwehrplanes beauftragt. Dafür wurden entsprechende Haushaltsmittel im
Haushaltsjahr eingestellt.
Der Gefahrenabwehrplan ist fertiggestellt. Es ist angedacht, diesen zum
nächsten Sitzungsdurchlauf als Beschlussvorlage einzubringen. Sofern der
Gefahrenabwehrplan der Verwaltung vorzeitig vorliegt, wird er den
Gemeindevertretern und den Mitgliedern des UVO-Ausschusses zur Kenntnis
gegeben.