Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ (vgl. Anl. 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.       Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.       Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan sowie im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

·         Abgrenzung des Geltungsbereiches

·         Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan für das Grundstück Kapuzinerweg 20

·         Entwurf 2. Änderung Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord für das Grundstück Kapuzinerweg 20, Stand 19.09.2016

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 111/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 111/16:

Die DS-Nr. 111/16 wird einstimmig beschlossen.