Sitzung: 03.11.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 111/16
2.
Der Entwurf ist gemäß § 4a Abs. 3 i.
V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Der Bebauungsplan wird als Textbebauungsplan
sowie im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
· Abgrenzung des Geltungsbereiches
·
Auszug
aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan für das Grundstück Kapuzinerweg 20
· Entwurf 2. Änderung Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20, Stand 19.09.2016
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 111/16 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 111/16:
Die DS-Nr. 111/16 wird einstimmig beschlossen.