Zurzeit werden die Arbeiten an den Grünanlagen im Meiereifeld ausgeführt.

 

1.     Weshalb wurden diese Arbeiten nicht der Straßenbaufirma übertragen, die den Gehweg gepflastert hat?

2.     Wann ist die Fertigstellung dieser Leistung geplant?

3.     Gibt es einen vertraglichen Fertigstellungstermin?

4.     Wann wurde der Auftrag für diese Arbeiten ausgelöst?

5.     Gibt es ein Leistungsverzeichnis oder ein Angebot für diese Leistungen?

6.     Wenn ja, wer hat das LV erarbeitet, das Gemeindeamt, ein Ingenieurbüro oder der Baubetrieb?

7.     Wie viele Angebote wurden eingeholt?

8.     Welche Gründe gibt es, dass bei diesen mit schwerer Technik ausgeführten Erdarbeiten die Bäume nicht gegen Beschädigungen geschützt werden (wie das bei der Straßenbaufirma gefordert und ausgeführt worden ist)?

9.     Ist für die Rasensaat eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vereinbart worden?

 

 

Zu 1.

Laut Bauvertrag mit der Firma ITG Ingenieur-, Tief- und Gleisbau GmbH war vorgesehen, den Bankettbereich beidseitig der Fahrbahn der Straße Meiereifeld in einer Tiefe von 0,50 m ab Bord bzw. ab Rückenstütze mit Boden anzudecken. Der verbleibende Bereich sollte wie ursprünglich belassen werden.

Während der Ausführung stellte sich dann heraus, dass eine Anfüllung nicht nur dieser 0,50 m, sondern des gesamten Bankettbereichs bis zum jeweiligen Gehweg sinnvoll ist. Daraufhin wurde seitens der Gemeinde Kleinmachnow festgelegt, das Bankett gänzlich und nachhaltig zu bearbeiten. Dies entsprach auch Wünschen aus der Anwohnerschaft. Die bearbeitete Fläche umfasst auf der Ostseite ca. 1,50 m und auf der Westseite ca. 1,20 m. Das Umfeld der Straßenbäume wurde so bearbeitet, das wieder eine Wasseraufnahme möglich ist. Anschließend wurde das Bankett (Straßenbord bis Kantenstein Gehweg) mit dunklem Boden aufgefüllt.

Die vertraglich gebundene Firma ITG führte diese Arbeiten daraufhin auf der Ostseite der Straße Meiereifeld, im Abschnitt Zehlendorfer Damm bis Jägerhorn, entsprechend aus. Die Position im LV reichte jedoch nur für den Abschnitt Zehlendorfer Damm bis Jägerhorn auf der Ostseite.

Der verbleibende Bereich Jägerhorn bis Ernst-Thälmann-Straße auf der Ostseite und Zehlendorfer Damm bis Ernst-Thälmann-Straße auf der Westseite wurde wie beschrieben im Rahmen der Unterhaltung vom Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow bearbeitet. Diese ergänzende Leistung, die der Bauhof erbracht hat, wird aus Haushaltsmitteln finanziert und nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 

zu 2.

Die Fertigstellung der Leistung durch den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow war am 11.10.2016. Erforderliche Nacharbeiten werden bis zum 11.11.2016 ausgeführt.

 

zu 3.

Es gab keinen vertraglichen Fertigstellungstermin.

 

zu 4.

Die Arbeitsanweisung für die Arbeiten erfolgte am 10.12.2015.

 

zu 5.

Für die betreffenden Arbeiten gibt es ein Angebot vom Bauhof der Gemeinde vom 28.09.2015.

 

zu 6.

Das Angebot hat der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow erstellt.

 

zu 7.

Es wurde ein Angebot vom Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow eingeholt.

 

zu 8.

Die unmittelbaren Arbeiten an den Baumscheiben und im Wurzelbereich wurden nur per Handschachtung ausgeführt. Zwischen den Bäumen und außerhalb des Kronentraufbereichs, kam partiell ein Minibagger zum Einsatz. Dies ist im Hinblick auf den gebotenen Baumschutz unproblematisch. Bei den Arbeiten wurde selbstverständlich darauf geachtet, die Straßenbäume nicht zu beschädigen.

 

zu 9.

Für die Rasenansaat ist keine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vereinbart worden. Der Rasen ist schon augenscheinlich gut angewachsen und geht in den regulären Pflegezyklus der Grünflächen ein.