Sitzung: 16.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Die vorgesehenen Waldpflegemaßnahmen in diesem 4. Bauabschnitt beginnen
witterungsabhängig am Montag, dem 09. Januar 2017 und dauern voraussichtlich
vier bis sechs Wochen. Es betrifft den Bereich Schleusenweg, Stahnsdorfer Damm,
dann einschwenkend zum Schleusenweg und Förderschule. Eine
Bannwald-Anrainer-Information soll verteilt werden (s. Anlage 3).
In diesem Herbst wurden bereits sieben Einzäunungsflächen zurückgebaut.
Anregung Frau K. Heilmann: „Wäre es denkbar, den Bannwald einzuzäunen,
um die illegalen Ablagerungen und den Müll einzudämmen?“
Frau Butzmann: „Seit zwei Jahren erfolgt im Quartal eine Begehung des
Bannwaldes zur Kontrolle von illegalen Ablagerungen bzw. sonstigen Gefahren
oder Veränderungen. Diese werden schriftlich festgehalten. Wenn Müll den
Grundstücken zuordenbar ist, wird der Bürger schriftlich aufgefordert, diesen
Müll zu entsorgen. Das System hat sich sehr gut bewährt und es gibt große
Fortschritte. Der Bannwald darf nicht eingezäunt werden, das verbietet das
Landeswaldgesetz. Weiterhin hält der Bauhof monatlich den Wald von kleinerem
Müll (Papier, Flaschen etc.) sauber.“
Pause von 20.10 Uhr bis 20.15 Uhr