In der Ortslage Kleinmachnow (L 77, Abschnitt 110) werden bis spätestens 30.11.2016 sieben Eichen gefällt. Eine Eiche musste aus Sicherheitsgründen bereits gefällt werden. Bis spätestens 28.02.2017 werden zwei weitere Eichen des Abschnittes 110 auf Grund ihres Schadenbefundes gefällt.

Auf Grund des Runderlasses der Landesregierung von September 2007 sind die  Landesbetriebe für Straßenwesen nicht verpflichtet, in den Ortslagen Nachpflanzungen zu tätigen.

Im September 2016 fand ein Arbeitsgespräch in der Verwaltung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen statt. In dem Gespräch machte der Landesbetrieb Straßenwesen noch einmal deutlich, keine Nachpflanzungen zu machen. Die Verwaltung hat mit dem Landesbetrieb entlang des Zehlendorfer Damms nach geeigneten Baumstandorten gesucht und gefunden. Das Ergebnis wird dem Landesbetrieb Straßenwesen mittgeteilt und gleichzeitig mit der Aufforderung versehen, dort Ersatzpflanzungen zu leisten. Bei den gefundenen und geeigneten Standorten sind lediglich die Straßenbeleuchtung und die Kabel der Telekom zu verlegen. Die damit verbundenen Kosten können durch die Gemeinde Kleinmachnow getragen werden.