Sitzung: 16.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
In der Ortslage Kleinmachnow (L 77, Abschnitt 110) werden bis spätestens
30.11.2016 sieben Eichen gefällt. Eine Eiche musste aus Sicherheitsgründen
bereits gefällt werden. Bis spätestens 28.02.2017 werden zwei weitere Eichen
des Abschnittes 110 auf Grund ihres Schadenbefundes gefällt.
Auf Grund des Runderlasses der Landesregierung von September 2007 sind
die Landesbetriebe für Straßenwesen
nicht verpflichtet, in den Ortslagen Nachpflanzungen zu tätigen.
Im September 2016 fand ein Arbeitsgespräch in der Verwaltung mit dem
Landesbetrieb Straßenwesen statt. In dem Gespräch machte der Landesbetrieb
Straßenwesen noch einmal deutlich, keine Nachpflanzungen zu machen. Die
Verwaltung hat mit dem Landesbetrieb entlang des Zehlendorfer Damms nach
geeigneten Baumstandorten gesucht und gefunden. Das Ergebnis wird dem
Landesbetrieb Straßenwesen mittgeteilt und gleichzeitig mit der Aufforderung versehen,
dort Ersatzpflanzungen zu leisten. Bei den gefundenen und geeigneten Standorten
sind lediglich die Straßenbeleuchtung und die Kabel der Telekom zu verlegen.
Die damit verbundenen Kosten können durch die Gemeinde Kleinmachnow getragen
werden.