Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Anfragen
zur DS-Nr. 077/10 – Lärmaktionsplan
Im Zusammenhang mit der aktuellen Problematik der
Fluglärmbelastung fielen mir die Ausführungen im Abschnitt B./Großflughäfen
auf, in denen festgestellt wird, dass "die Gemeinde Kleinmachnow nicht in
dem ausgewiesenen Schutz- und Entschädigungsgebieten des BBI" liegen
würde.
1.
Inwieweit
ist die Aussage des beauftragten Planungsbüros
Richter-Richard wirklich an den Realitäten überprüft worden?
2.
Welche
Konsequenzen zieht diese falsche oder nicht durch die Planungen untersetzte
Aussage nach sich?
Die Fragen
wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.