Anfragen zur DS-Nr. 077/10 – Lärmaktionsplan

Im Zusammenhang mit der aktuellen Problematik der Fluglärmbelastung fielen mir die Ausführungen im Abschnitt B./Großflughäfen auf, in denen festgestellt wird, dass "die Gemeinde Kleinmachnow nicht in dem ausgewiesenen Schutz- und Entschädigungsgebieten des BBI" liegen würde.

1.       Inwieweit ist die Aussage des beauftragten Planungsbüros Richter-Richard wirklich an den Realitäten überprüft worden?

2.       Welche Konsequenzen zieht diese falsche oder nicht durch die Planungen untersetzte Aussage nach sich?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.