Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Unteren Verkehrsbehörde für die Straße Uhlenhorst von der Ernst-Thälmann-Straße bis zur Karl-Marx-Straße Maßnahmen wie „Einbahnstraße“ und „Tonnagebegrenzung auf 3,5 t“ und „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ entsprechend beiliegenden Varianten zur Gewährleistung des Schutzes der Anwohner und aller Verkehrsteilnehmer zu beantragen.

 

Dazu beschließt die Gemeindevertretung:

1.    die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Uhlenhorst im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Karl-Marx-Straße  und

2.    die Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen 253, Zz. 1020-30.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

Varianten 1-3 – Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation Uhlenhorst im Abschnitt Ernst-Thälmann-Straße bis Karl-Marx-Straße

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch Herrn Tauscher.

 

Ø     Die Fraktion Die LINKE. tritt dem Antrag als Einreicher bei.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 149/10 beteiligen sich:

Frau Sahlmann

Frau von Törne

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin – Verweisung in den Ausschuss Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

Herr Musiol spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 149/10:

Die DS-Nr. 149/10 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Templin

Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, weil ich die Rechte der Bürger, die von der veränderten Verkehrsführung betroffen sein werden, als nicht gewahrt ansehe.