Sitzung: 23.09.2010 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der
Unteren Verkehrsbehörde für die Straße Uhlenhorst von der Ernst-Thälmann-Straße
bis zur Karl-Marx-Straße Maßnahmen wie „Einbahnstraße“ und „Tonnagebegrenzung
auf 3,5 t“ und „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ entsprechend beiliegenden
Varianten zur Gewährleistung des Schutzes der Anwohner und aller
Verkehrsteilnehmer zu beantragen.
Dazu beschließt die Gemeindevertretung:
1. die Einführung einer
Einbahnstraßenregelung für die Straße Uhlenhorst im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße
und Karl-Marx-Straße und
2. die Absicht zur
Teileinziehung dieses Straßenabschnittes für Lastkraftwagen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger (StVO Zeichen 253,
Zz. 1020-30.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des
Brandenburgischen Straßengesetzes bekanntzumachen.
Anlagen
Varianten 1-3 – Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation Uhlenhorst im Abschnitt Ernst-Thälmann-Straße bis Karl-Marx-Straße
Ø Erläuterungen zur
Drucksache durch Herrn Tauscher.
Ø Die Fraktion Die LINKE.
tritt dem Antrag als Einreicher bei.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 149/10 beteiligen sich:
Frau Sahlmann
Frau von Törne
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Templin – Verweisung in den Ausschuss Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten
Herr Musiol spricht gegen den
Geschäftsordnungsantrag.
Abstimmung
zum Geschäftsordnungsantrag:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 149/10:
Die DS-Nr. 149/10 wird mehrheitlich beschlossen.
Persönliche Erklärung von Herrn Templin
Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt, weil ich
die Rechte der Bürger, die von der veränderten Verkehrsführung betroffen sein
werden, als nicht gewahrt ansehe.