Sitzung: 16.11.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Es gilt die Gehölzschutzsatzung vom 04.07.2007; veröffentlicht im
Amtsblatt Nr. 08/2007 vom 13.07.2007. Diese ist auf der Homepage von
Kleinmachnow, unter dem Punkt Satzungen, zu finden. Die Gehölzschutzsatzung
wurde im Jahre 2010 vom Oberlandesgericht bestätigt.
Frau Butzmann gibt eine kurze Erläuterung der Baumschutzsatzung und geht
noch einmal auf die Punkte Schutzgegenstand (§ 2), Verbotene Handlungen (§) 3 sowie
Schutz- und Pflegemaßnahmen (§ 4) ein.
Baumpflegemaßnahmen (z. B. auch fachgerechter Kronenschnitt) sind immer
genehmigungsfrei entsprechend der ZTV-Baumpflege.
Frau Sahlmann sagt, dass es schwierig ist, einen Kronenschnitt
einzuschätzen und sie der Meinung ist, dass häufig zu viel abgeschnitten wird.