Es gilt die Gehölzschutzsatzung vom 04.07.2007; veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 08/2007 vom 13.07.2007. Diese ist auf der Homepage von Kleinmachnow, unter dem Punkt Satzungen, zu finden. Die Gehölzschutzsatzung wurde im Jahre 2010 vom Oberlandesgericht bestätigt.

Frau Butzmann gibt eine kurze Erläuterung der Baumschutzsatzung und geht noch einmal auf die Punkte Schutzgegenstand (§ 2), Verbotene Handlungen (§) 3 sowie Schutz- und Pflegemaßnahmen (§ 4) ein.

Baumpflegemaßnahmen (z. B. auch fachgerechter Kronenschnitt) sind immer genehmigungsfrei entsprechend der ZTV-Baumpflege.

Frau Sahlmann sagt, dass es schwierig ist, einen Kronenschnitt einzuschätzen und sie der Meinung ist, dass häufig zu viel abgeschnitten wird.