Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetz­buch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Meiereifeld 4a sowie damit verbunden die Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Meiereifeld 6.

2.      Das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben wird mit folgenden Maßgaben fachbehördlich befürwortet:

-        Die Grundfläche der Hauptanlage (Gebäude) darf 180 m², zzgl. Terrasse insgesamt 200 m², nicht überschreiten.

-        Die Grundflächen der Haupt- und Nebenanlagen dürfen
auf dem Grundstück Meiereifeld 4a, im Hinblick auf den Bestand, den Wert von 370 m² und
auf dem Grundstück Meiereifeld 6 den Wert von 300 m² nicht überschreiten.

-        Die Stellplätze und ihre Zufahrtsflächen sind in Anlage 3 ‑ Amtlicher Lageplan ‑ so darzustellen, wie es die geltenden rechtlichen Bestimmungen, u. a. Baunutzungsverordnung (BauNVO), Brandenburgische Garagen- u. Stellplatzverordnung (BbgGStV) fordern. Entsprechend der so überarbeiteten Darstellung ist die Flächenbilanz der Nebenanlagen (GR/NA) anzupassen. Die o. g. max. zustimmungsfähigen Werte sind dabei einzuhalten.

       Mit Ausnahme der GR/NA entspricht das Vorhaben im Übrigen den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“. Es wäre auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.

3.     Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt bei Einhaltung der vorstehenden Maßgaben das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4.     Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 011/16/1 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Schubert

- Herr Martens

- Herr Bültermann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Warnick

 

 

5 Minuten Pause

 

 

Änderungsantrag von Herrn Schubert, Fraktion der SPD:

In Anlehnung an den benachbarten Bebauungsplan KLM-BP-037 wird das Vorhaben nur zugelassen, wenn das Dach als symmetrisches Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 35 und 55 Grad ausgebildet wird und eine Traufhöhe von 7,0 m bzw. eine Firsthöhe von 12,0 m nicht überschreitet.

Hinsichtlich Dachgauben und/oder Zwerchhäusern sind die gestalterischen Regelungen im Bebauungsplan KLM-BP-037, Textliche Festsetzung Nr. 14, einzuhalten.

         Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.


Der Beschlussvorschlag der DS-Nr. 011/16/1 wird mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.